Sorgerechtserklärung unverheiratet: Dein vollständiger Leitfaden

Ihr sitzt im Jugendamt, beide Ausweise liegen auf dem Tisch. Der Sachbearbeiter blättert durch eure Unterlagen, nickt zufrieden und legt euch die Sorgerechtserklärung zur Unterschrift vor. Zwei Unterschriften, ein Stempel, und ab jetzt entscheidet ihr gemeinsam über Schule, Arztbesuche und Reisen mit eurem Kind. Kein zweiter Termin, keine Nachfragen, keine Verzögerungen. Genau so läuft es, wenn du gut vorbereitet bist.

  • Du weißt genau, welche Dokumente das Jugendamt verlangt
  • Du verstehst, wie die Sorgeerklärung rechtlich funktioniert
  • Du erfährst, wann du beglaubigte Übersetzungen brauchst
  • Du kannst dich optimal auf den Termin vorbereiten
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Das brauchst du für die Sorgerechtserklärung

  1. Gültige Ausweisdokumente beider Elternteile (Personalausweis oder Reisepass)
  2. Geburtsurkunde des Kindes (im Original)
  3. Falls ausländische Dokumente: Beglaubigte Übersetzung ins Deutsche
  4. Vaterschaftsanerkennung (falls noch nicht erfolgt)
  5. Mutterpass oder Geburtsbescheinigung (bei Erklärung vor der Geburt)
  6. Terminvereinbarung beim Jugendamt

Hinweis: Bei ausländischen Dokumenten verlangen Jugendämter beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern. Einfache Übersetzungen oder Google Translate werden nicht akzeptiert.

So funktioniert die Sorgerechtserklärung

Schritt 1: Vaterschaft anerkennen (falls noch nicht geschehen)

Bevor ihr das gemeinsame Sorgerecht beantragen könnt, muss die Vaterschaft offiziell anerkannt sein. Das geht beim Jugendamt, Standesamt oder vor einem Notar. Die Mutter muss dieser Anerkennung zustimmen. Falls der Vater eine ausländische Geburtsurkunde hat, brauchst du eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde. Bei einem ausländischen Pass hilft dir eine beglaubigte Übersetzung des Reisepasses.

Schritt 2: Termin beim Jugendamt vereinbaren

Ruft beim zuständigen Jugendamt an und macht einen Termin für die Sorgerechtserklärung. Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen. Das Jugendamt ist für euren Wohnort zuständig, meistens der Wohnsitz der Mutter. In größeren Städten gibt es oft spezielle Beurkundungsstellen oder Abteilungen für Beistandschaften.

Schritt 3: Dokumente vorbereiten

Sammelt alle Unterlagen rechtzeitig. Falls ihr ausländische Dokumente habt, zum Beispiel eine Geburtsurkunde aus dem Heimatland, braucht ihr beglaubigte Übersetzungen. Das Jugendamt akzeptiert nur Übersetzungen von vereidigten Übersetzern mit Stempel und Unterschrift.

Schritt 4: Gemeinsam zur Beurkundung

Beim Termin erklärt ihr beide, dass ihr das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollt. Ein Mitarbeiter des Jugendamts beurkundet diese Erklärungen offiziell. Ihr unterschreibt die Urkunde, und das war's. Die Beurkundung beim Jugendamt ist kostenfrei.

Schritt 5: Urkunde aufbewahren

Ihr erhaltet eine Ausfertigung der Sorgerechtsurkunde. Bewahrt sie gut auf, denn ihr braucht sie für Behördengänge, die Kita-Anmeldung, die Schule oder falls ihr später ins Ausland umziehen wollt. Macht am besten auch Kopien für eure Unterlagen.

Tipp: Macht die Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung am selben Termin beim Jugendamt. So spart ihr euch einen zweiten Gang zur Behörde.

Diese Dokumente verlangt das Jugendamt

Personalausweis oder Reisepass (beide Elternteile)

Was: Gültige Ausweisdokumente zur Identitätsfeststellung
Warum: Das Jugendamt muss eure Identität zweifelsfrei feststellen
Bei ausländischen Pässen oft Übersetzung nötig Reisepass übersetzen lassen

Geburtsurkunde des Kindes

Was: Die originale Geburtsurkunde eures Kindes
Warum: Nachweis, für welches Kind die Sorgeerklärung gilt
Bei Geburt im Ausland: Übersetzung erforderlich Geburtsurkunde übersetzen lassen

Vaterschaftsanerkennung

Was: Urkunde über die bereits erfolgte Vaterschaftsanerkennung
Warum: Die Vaterschaft muss vor der Sorgeerklärung feststehen
Bei ausländischer Urkunde: Übersetzung erforderlich Vaterschaftsanerkennung übersetzen lassen

Mutterpass oder Geburtsbescheinigung

Was: Ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft
Warum: Nur nötig bei Sorgeerklärung vor der Geburt
Deutsche Dokumente benötigen keine Übersetzung
Achtung: Ohne beglaubigte Übersetzung kann das Jugendamt eure ausländischen Dokumente nicht akzeptieren. Einfache Übersetzungen oder Übersetzungen ohne Vereidigung reichen nicht aus.
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Die rechtliche Grundlage: § 1626a BGB

Das gemeinsame Sorgerecht unverheirateter Eltern ist im § 1626a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Hier findest du die wichtigsten Punkte:

Automatisches Sorgerecht bei unverheirateten Paaren

Wenn ihr nicht verheiratet seid, hat zunächst nur die Mutter das alleinige Sorgerecht. Das ändert sich nicht automatisch, auch wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat. Für das gemeinsame Sorgerecht braucht ihr eine ausdrückliche Erklärung.

Gemeinsame Sorgeerklärung

Beide Eltern können erklären, dass sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen. Diese Erklärung nennt sich Sorgeerklärung und ist in § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB geregelt. Sie kann vor oder nach der Geburt abgegeben werden.

Öffentliche Beurkundung erforderlich

Die Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Das geht beim Jugendamt, beim Standesamt oder bei einem Notar. Nur dann ist sie rechtswirksam.

Kosten der Beurkundung

Beim Jugendamt ist die Beurkundung der Sorgeerklärung kostenfrei. Beim Notar fallen Gebühren von etwa 60 bis 100 Euro an, je nach Aufwand.

Voraussetzung: Festgestellte Vaterschaft

Die Vaterschaft muss vor der Sorgeerklärung anerkannt oder gerichtlich festgestellt sein. Ohne anerkannte Vaterschaft ist keine gemeinsame Sorge möglich.

Gemäß § 1626a BGB steht die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen). Quelle: gesetze-im-internet.de

Zuständige Behörde

Das Jugendamt am Wohnort der Mutter oder des Kindes ist zuständig. In größeren Städten gibt es oft spezielle Abteilungen wie "Beistandschaften" oder "Beurkundungsstellen". Ruft vorher an und fragt nach dem richtigen Ansprechpartner für Sorgerechtserklärungen.

Anforderungen an Übersetzungen

Bei ausländischen Dokumenten verlangen Jugendämter beglaubigte Übersetzungen gemäß den Vorgaben deutscher Behörden. Die Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer erstellt sein und Stempel sowie Unterschrift enthalten. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden in der gesamten EU anerkannt.

Die Beurkundung von Sorgeerklärungen gehört zu den Aufgaben des Jugendamts gemäß § 59 SGB VIII. Quelle: gesetze-im-internet.de

Wie lange dauert es und was kostet es?

Zeitlicher Ablauf

Die Terminvereinbarung beim Jugendamt dauert je nach Stadt zwischen einer und drei Wochen. In manchen Städten bekommt ihr schneller einen Termin, in Großstädten kann es auch länger dauern. Der Termin selbst dauert etwa 30 bis 60 Minuten. Die Urkunde erhaltet ihr meistens direkt beim Termin oder wenige Tage später per Post.

Kosten

Die Beurkundung beim Jugendamt ist komplett kostenfrei. Wenn ihr zum Notar geht, fallen etwa 60 bis 100 Euro an, je nach Aufwand. Für beglaubigte Übersetzungen eurer Dokumente liegen die Kosten ab 53,90 Euro pro Dokument, abhängig von Sprache und Seitenumfang.

Express-Übersetzung: Falls euer Termin kurzfristig ist, kannst du die Express-Option wählen. Dann hast du die beglaubigte Übersetzung als PDF innerhalb von 24 Stunden (Mo-Fr). Das Original mit Stempel folgt per Post.

Diese Fehler solltest du vermeiden

Fehler 1: Ihr erscheint nicht beide zum Termin

Die Sorgerechtserklärung muss von beiden Elternteilen persönlich abgegeben werden. Wenn einer fehlt, kann die Erklärung nicht beurkundet werden. Plant den Termin so, dass beide Zeit haben. Eine Vertretung durch Vollmacht ist nicht möglich.

Fehler 2: Dokumente sind nicht übersetzt

Viele Eltern mit ausländischen Dokumenten unterschätzen die Anforderungen. Das Jugendamt akzeptiert keine einfachen Übersetzungen oder maschinelle Übersetzungen. Es müssen beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern sein, mit Stempel und Unterschrift. Bestellt die Übersetzungen rechtzeitig, am besten zwei bis drei Wochen vor dem Termin.

Fehler 3: Vaterschaft ist noch nicht anerkannt

Ohne anerkannte Vaterschaft keine Sorgeerklärung. Klärt vorher, ob die Vaterschaft bereits eingetragen ist. Falls nicht, könnt ihr beides am selben Termin beim Jugendamt erledigen. Fragt bei der Terminvereinbarung danach.

Fehler 4: Falsche Behörde kontaktiert

Manche Eltern gehen direkt zum Standesamt oder Familiengericht. Für die Sorgerechtserklärung ist das Jugendamt zuständig. Dort ist die Beurkundung kostenfrei und unkompliziert. Das Standesamt kann zwar auch beurkunden, verlangt aber oft Gebühren.

Fehler 5: Urkunde geht verloren

Die Sorgerechtsurkunde ist wichtig für viele Behördengänge: Kita-Anmeldung, Schule, Reisen mit dem Kind, Arztbesuche. Bewahrt sie an einem sicheren Ort auf und macht euch Kopien. Falls die Urkunde verloren geht, könnt ihr beim Jugendamt eine neue Ausfertigung beantragen.

Von vereidigten Übersetzern. Mit Stempel und Unterschrift.

Unsere Übersetzer sind beim deutschen Gericht vereidigt. Jede Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel. Genau so, wie es das Jugendamt verlangt. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden in der gesamten EU anerkannt.

ISO 17100
Übersetzungsdienstleistungen
ISO 9001
Qualitätsmanagement
Trustpilot
4.8/5 Hervorragend

Akzeptiert von:

Jugendamt
Standesamt
Ausländerbehörde
Familiengericht

Häufige Fragen zur Sorgerechtserklärung

Ja, das geht. Ihr könnt die Sorgeerklärung schon während der Schwangerschaft beim Jugendamt beurkunden lassen. Dann gilt das gemeinsame Sorgerecht ab der Geburt automatisch. Ihr braucht dafür den Mutterpass oder eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft.

Ja. Die Sorgeerklärung ist eine gemeinsame Willenserklärung beider Eltern. Beide müssen persönlich beim Jugendamt erscheinen und unterschreiben. Ohne Zustimmung der Mutter gibt es kein gemeinsames Sorgerecht auf diesem Weg. In diesem Fall kann der Vater beim Familiengericht einen Antrag auf Mitsorge stellen.

Dann bleibt die Mutter allein sorgeberechtigt. Der Vater hat keine Mitspracherechte bei wichtigen Entscheidungen wie Schule, medizinische Behandlungen oder Wohnortwechsel. Er darf das Kind auch nicht allein im Ausland anmelden oder einen Reisepass für das Kind beantragen.

Ja, deutsche Behörden akzeptieren nur beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern. Einfache Übersetzungen, auch von professionellen Übersetzungsbüros ohne Vereidigung, werden nicht anerkannt. Die Übersetzung muss Stempel und Unterschrift des vereidigten Übersetzers enthalten.

Nein. Die gemeinsame Sorgeerklärung ist nicht widerrufbar. Wenn ihr später getrennte Wege geht und das Sorgerecht ändern wollt, müsst ihr zum Familiengericht. Das Gericht entscheidet dann, was dem Kindeswohl am besten entspricht.

Die Vaterschaftsanerkennung stellt rechtlich fest, wer der Vater ist. Sie begründet Unterhaltsansprüche und Erbrechte. Die Sorgerechtserklärung regelt dagegen, ob beide Eltern gemeinsam Entscheidungen für das Kind treffen dürfen. Beides sind separate Erklärungen, aber die Vaterschaft muss erst anerkannt sein, bevor das gemeinsame Sorgerecht möglich ist.

Innerhalb der EU wird die Sorgerechtsurkunde in der Regel anerkannt. Für Länder außerhalb der EU können zusätzliche Anforderungen gelten, zum Beispiel eine Apostille oder konsularische Beglaubigung. Klärt das vorher mit der zuständigen Behörde im Zielland ab.

Das Jugendamt am Wohnort der Mutter oder des Kindes ist zuständig. Falls ihr in verschiedenen Städten wohnt, könnt ihr euch aussuchen, bei welchem Jugendamt ihr den Termin macht. In größeren Städten gibt es oft mehrere Standorte oder spezielle Abteilungen für Beurkundungen.

Ja, das ist möglich. Viele Standesämter bieten die Beurkundung der Sorgerechtserklärung an. Allerdings verlangen Standesämter oft Gebühren dafür. Beim Jugendamt ist die Beurkundung kostenfrei, deshalb empfehlen wir diesen Weg.

Dann wird es etwas komplizierter, weil beide Eltern persönlich zur Beurkundung erscheinen müssen. Eine Alternative: Die Erklärung kann auch bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im jeweiligen Land abgegeben werden. Informiert euch vorher bei der deutschen Botschaft vor Ort über die Anforderungen und benötigten Dokumente.

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