Die Scheidung ist durch. Du sitzt am Küchentisch, vor dir der Stapel Unterlagen, und fragst dich: Was brauche ich jetzt eigentlich alles, um meinen alten Namen zurückzubekommen? Du sammelst die Dokumente, fährst zum Standesamt, gibst alles ab und die Sachbearbeiterin nickt. Ein Stempel, eine Unterschrift, und dein Geburtsname ist zurück. So einfach kann es sein, wenn du vorbereitet bist.
- ✓ Du erfährst genau, welche Unterlagen das Standesamt von dir braucht
- ✓ Du weißt, wie du ausländische Dokumente richtig übersetzen lässt
- ✓ Du vermeidest typische Fehler, die den Prozess verzögern
- ✓ Du kannst realistisch planen, wann dein neuer Ausweis fertig ist
Das brauchst du für die Namensänderung nach der Scheidung
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)
- Identity card or passport
- Geburtsurkunde (wenn Rückkehr zum Geburtsnamen)
- Heiratsurkunde der geschiedenen Ehe
- Bei ausländischen Dokumenten: Beglaubigte Übersetzung durch vereidigten Übersetzer
- Ggf. weitere Nachweise bei mehreren Ehen oder Namensänderungen
Hinweis: Die genauen Anforderungen können je nach Standesamt leicht variieren. Ruf am besten vorher an und frag nach, was du mitbringen sollst.
Von vereidigten Übersetzern. Mit Stempel und Unterschrift.
Wenn deine Dokumente aus dem Ausland stammen, brauchst du eine beglaubigte Übersetzung. Unsere Übersetzer sind beim deutschen Gericht vereidigt. Jede Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel. Genau so, wie es das Standesamt verlangt.
Der Beamte nickt bei:
So läuft die Namensänderung ab
Schritt 1: Warten, bis die Scheidung rechtskräftig ist
Das Scheidungsurteil allein reicht nicht. Du brauchst den Rechtskraftvermerk. Das ist der Stempel, der bestätigt, dass niemand mehr Einspruch einlegen kann. Das dauert meistens 4-6 Wochen nach dem Gerichtstermin. Das Gericht schickt dir das Dokument automatisch zu.
Schritt 2: Dokumente zusammenstellen
Sammle alle Unterlagen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde der geschiedenen Ehe, Personalausweis. Wenn eines dieser Dokumente aus dem Ausland stammt, brauchst du eine beglaubigte Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer.
Schritt 3: Termin beim Standesamt vereinbaren
Geh zum Standesamt, das deine Ehe damals registriert hat (Eheschließungsort). Manche Standesämter verlangen einen Termin, andere haben offene Sprechzeiten. Ruf vorher an und frag, wie es bei deinem Standesamt läuft.
Schritt 4: Namenserklärung abgeben
Am Schalter füllst du die Namenserklärung aus. Das ist ein kurzes Formular, in dem du erklärst, welchen Namen du wieder annehmen willst. Du kannst wählen zwischen deinem Geburtsnamen (Name vor der Ehe), dem Namen aus einer früheren Ehe oder einem Doppelnamen (falls du einen hattest).
Schritt 5: Neue Dokumente beantragen
Sobald die Namenserklärung registriert ist (meistens sofort), kannst du neue Ausweisdokumente beantragen. Den Personalausweis und Reisepass beim Bürgeramt, den Führerschein bei der Führerscheinstelle. Plane dafür separate Termine ein. Der neue Ausweis dauert 2-4 Wochen, der Führerschein oft länger.
Schritt 6: Alle anderen Stellen informieren
Jetzt kommt der mühsame Teil: Bank, Krankenkasse, Arbeitgeber, Vermieter, Versicherungen. Alle müssen Bescheid wissen. Schick eine Kopie der Namenserklärung mit, dann geht es schneller.
Diese Unterlagen verlangt das Standesamt
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Birth certificate
Heiratsurkunde der geschiedenen Ehe
Identity card or passport
Bei mehreren Ehen: Alle früheren Heirats- und Scheidungsurkunden
Was das Gesetz sagt
Die Namensänderung nach Scheidung ist im § 1355 Abs. 5 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Dort steht: Nach Auflösung der Ehe kannst du deinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den du vor der Ehe geführt hast.
Das solltest du wissen
Es ist ein Recht, keine Pflicht. Du kannst den Ehenamen behalten, wenn du willst. Zum Beispiel, wenn du Kinder hast, die diesen Namen tragen, oder wenn du beruflich unter diesem Namen bekannt bist.
Zuständigkeit: Das Standesamt am Ort der Eheschließung ist zuständig. Wenn ihr im Ausland geheiratet habt, ist das Standesamt an deinem Wohnort zuständig.
Fristen: Es gibt keine Frist. Du kannst die Namensänderung sofort nach der Scheidung beantragen oder auch Jahre später. Das Recht erlischt nicht.
Was kostet das Ganze?
Die Namenserklärung beim Standesamt kostet meist 25-50 €. Dazu kommen die Kosten für neue Ausweisdokumente:
- Personalausweis: ca. 37 €
- Reisepass: ca. 60 €
- Führerschein: ca. 25 €
Falls du eine beglaubigte Übersetzung brauchst, rechne mit Kosten ab 53,90 € je nach Dokument und Sprachkombination. Gesamt: Ca. 200-300 €, je nachdem, welche Dokumente du brauchst und übersetzen lassen musst.
Diese Fehler solltest du vermeiden
Fehler 1: Ohne Rechtskraftvermerk zum Standesamt gehen
Das Scheidungsurteil allein reicht nicht. Der Rechtskraftvermerk ist der Stempel, der bestätigt, dass die Scheidung endgültig ist und niemand mehr Einspruch einlegen kann. Ohne den schickt dich das Standesamt wieder nach Hause. Warte die 4-6 Wochen ab und geh erst dann hin.
Fehler 2: Ausländische Dokumente ohne beglaubigte Übersetzung vorlegen
Wenn deine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde aus dem Ausland stammt, brauchst du eine beglaubigte Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer. Eine einfache Übersetzung oder eine Übersetzung von einem Bekannten wird nicht akzeptiert. Das Standesamt wird sie ablehnen.
Fehler 3: Beim falschen Standesamt anfragen
Zuständig ist das Standesamt am Ort der Eheschließung. Wenn du an deinem Wohnort anfragst und ihr woanders geheiratet habt, musst du nochmal losziehen. Spar dir den Weg und ruf vorher an.
Fehler 4: Nicht alle Stellen informieren
Die Namensänderung beim Standesamt bedeutet nicht, dass automatisch alle Bescheid wissen. Bank, Krankenkasse, Arbeitgeber, Versicherungen. Du musst jeden einzeln informieren. Sonst gibt es Probleme bei Überweisungen, Versicherungsleistungen oder im Job.
Fehler 5: Unterschriften vergessen anzupassen
Wenn dein Ausweis einen neuen Namen hat, musst du auch so unterschreiben. Unterschreibst du noch mit dem alten Namen, kann es Probleme geben. Zum Beispiel bei Verträgen, bei der Bank oder am Flughafen. Übe deine neue Unterschrift, bevor du wichtige Dokumente signierst.
Wie lange dauert es insgesamt?
Plane realistisch. Von der Scheidung bis zum neuen Ausweis vergehen einige Wochen:
- Rechtskraft der Scheidung: 4-6 Wochen nach dem Gerichtstermin
- Beglaubigte Übersetzung (falls nötig): 3-4 Werktage (mit Express: 24 Stunden, Mo-Fr)
- Termin beim Standesamt: Meist sofort oder innerhalb von 1-2 Wochen
- Namenserklärung: Wird am selben Tag registriert
- Neuer Personalausweis: 2-4 Wochen
- Neuer Führerschein: 4-6 Wochen
Gesamt: Rechne mit 2-3 Monaten, bis alle Dokumente auf deinem neuen Namen laufen. Wenn du die beglaubigte Übersetzung früh genug bestellst, vermeidest du unnötige Verzögerungen.
Häufige Fragen zur Namensänderung nach Scheidung
Ja, das ist dein Recht. Du musst deinen Namen nicht ändern. Viele behalten den Ehenamen, zum Beispiel weil Kinder diesen Namen tragen oder weil sie beruflich schon damit etabliert sind. Die Entscheidung liegt ganz bei dir.
Es gibt keine Frist. Du kannst die Namensänderung sofort beantragen oder auch Jahre später. Das Recht erlischt nicht. Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, kannst du jederzeit zum Standesamt gehen.
Das Standesamt am Ort deiner Eheschließung. Wenn du in Hamburg geheiratet hast, aber jetzt in München wohnst, musst du dich an das Standesamt in Hamburg wenden. Wenn du im Ausland geheiratet hast, ist das Standesamt an deinem aktuellen Wohnort zuständig.
Du kannst jeden Namen wieder annehmen, den du legal geführt hast. Also deinen Geburtsnamen oder den Namen aus einer früheren Ehe. Das Standesamt braucht dann alle Heirats- und Scheidungsurkunden, um deine komplette Namenshistorie nachzuvollziehen.
Nein, du brauchst keine Zustimmung und musst ihn auch nicht informieren. Die Namensänderung ist deine persönliche Entscheidung. Du gehst allein zum Standesamt und erledigst alles selbst.
Die Kinder behalten ihren Namen. Deine Namensänderung hat keinen automatischen Einfluss auf den Namen deiner Kinder. Wenn du willst, dass sie auch den neuen Namen tragen, musst du eine separate Namensänderung für sie beantragen. Das geht nur mit Zustimmung des anderen Elternteils.
Nein, auf der Geburtsurkunde steht immer dein Geburtsname. Der ändert sich nicht. Du brauchst nur neue Ausweisdokumente wie Personalausweis, Reisepass und Führerschein.
Unbegrenzt. Eine beglaubigte Übersetzung hat kein Ablaufdatum. Du kannst sie jederzeit verwenden, solange sich am Originaldokument nichts geändert hat.
Rechne mit 200-300 €. Das umfasst die Namenserklärung beim Standesamt (25-50 €), eventuelle Übersetzungen (ab 53,90 €) und neue Ausweisdokumente (Personalausweis ca. 37 €, Reisepass ca. 60 €, Führerschein ca. 25 €). Die genauen Kosten hängen davon ab, welche Dokumente du brauchst.
Nein, du kannst nur einen Namen wieder annehmen, den du bereits legal geführt hast. Also deinen Geburtsnamen oder einen Namen aus einer früheren Ehe. Eine freie Namenswahl ist nur über eine offizielle Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz möglich. Das ist ein anderer Prozess mit strengeren Voraussetzungen.
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