Du hast das Jobangebot in der Tasche. Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben. Jetzt fehlt nur noch die Blaue Karte EU, und du kannst endlich anfangen. Du gehst zur Ausländerbehörde, legst deine Unterlagen auf den Tisch, und der Beamte blättert durch: Hochschuldiplom, Reisepass, Lebenslauf. Alles übersetzt, alles beglaubigt, alles vollständig. Ein Nicken, ein Stempel, und deine Blue Card ist auf dem Weg. Genau dafür ist dieser Guide da.
- ✓ Du erfährst genau, welche Dokumente die Ausländerbehörde von dir braucht
- ✓ Du bekommst eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für deinen Antrag
- ✓ Du vermeidest häufige Fehler, die deinen Antrag verzögern
- ✓ Du weißt, wie du beglaubigte Übersetzungen richtig bestellst
Von vereidigten Übersetzern. Mit Stempel und Unterschrift.
Unsere Übersetzer sind beim deutschen Gericht vereidigt. Jede Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel. Genau so, wie es die Ausländerbehörde für deine Blaue Karte EU verlangt.
Der Beamte nickt bei:
Das brauchst du für die Blaue Karte EU
- Gültiger Reisepass (mit beglaubigter Übersetzung der Datenseite)
- Hochschulabschluss mit beglaubigter Übersetzung (Bachelor, Master oder gleichwertig)
- Arbeitsvertrag in Deutschland (Mindestgehalt beachten)
- Lebenslauf mit beglaubigter Übersetzung
- Arbeitszeugnisse mit beglaubigter Übersetzung (falls vorhanden)
- Anerkennungsbescheid der ZAB (bei nicht-EU-Abschlüssen oft erforderlich)
- Proof of health insurance
- Biometrisches Passfoto
- Ausgefülltes Antragsformular der Ausländerbehörde
Hinweis: Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Ausländerbehörde leicht variieren. Prüf die Checkliste deiner zuständigen Behörde vorab.
In 5 Schritten zur Blauen Karte EU
Schritt 1: Jobangebot mit Mindestgehalt sichern
Dein deutscher Arbeitgeber muss dir ein Gehalt über der jährlichen Mindestgrenze zahlen. 2025 liegt diese bei ca. 45.300 € brutto pro Jahr. Für Mangelberufe wie IT, Ingenieurwesen oder Naturwissenschaften gilt eine niedrigere Grenze von ca. 41.042 €. Das Gehalt muss klar im Arbeitsvertrag stehen.
Schritt 2: Hochschulabschluss anerkennen lassen
Die Ausländerbehörde prüft, ob dein Abschluss einem deutschen Bachelor oder Master entspricht. Bei Abschlüssen aus Nicht-EU-Ländern kann die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) eine Anerkennungsbescheinigung verlangen. Das dauert 4-8 Wochen, also plane das früh ein. Dein Diplom brauchst du als beglaubigte Übersetzung.
Schritt 3: Dokumente übersetzen lassen
Alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Das betrifft dein Hochschuldiplom, deinen Reisepass (Datenseite), deinen Lebenslauf und deine Arbeitszeugnisse.
Schritt 4: Termin bei der Ausländerbehörde buchen
In vielen Städten wie Berlin, München oder Frankfurt sind die Wartezeiten extrem lang. Buch deinen Termin frühzeitig, oft brauchst du 2-3 Monate Vorlauf. Manche Behörden bieten Online-Terminbuchung an.
Schritt 5: Antrag einreichen und auf Bewilligung warten
Du reichst alle Unterlagen persönlich ein. Die Bearbeitungszeit liegt meist bei 4-8 Wochen. Solange darfst du oft schon mit einer Fiktionsbescheinigung arbeiten, wenn du bereits ein gültiges Visum hast.
Diese Dokumente verlangt die Ausländerbehörde
Passport
University degree
Employment contract
Curriculum vitae
Employment references
Proof of health insurance
Biometrisches Passfoto
Antragsformular
Diese Übersetzungen brauchst du
Hochschuldiplom
Bachelor, Master oder gleichwertiger Abschluss für die ZAB-Anerkennung
Jetzt übersetzen →Passport
Die Datenseite für deinen Antrag bei der Ausländerbehörde
Jetzt übersetzen →Curriculum vitae
Deine berufliche und akademische Laufbahn auf Deutsch
Jetzt übersetzen →Employment reference
Nachweis deiner Berufserfahrung im Fachgebiet
Jetzt übersetzen →Rechtliche Grundlagen der Blauen Karte EU
Die Blaue Karte EU ist in Deutschland im § 18b Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt. Sie ist das zentrale Instrument für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten (Nicht-EU-Ländern), die in Deutschland arbeiten möchten.
Wichtige rechtliche Voraussetzungen
Hochschulabschluss: Du brauchst mindestens einen Abschluss, der einem deutschen Bachelor entspricht (§ 18b Abs. 1 AufenthG). Die Gleichwertigkeit wird von der Ausländerbehörde oder der ZAB geprüft.
Mindestgehalt 2025: Das Bruttojahresgehalt muss mindestens zwei Drittel der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung betragen. Das sind ca. 45.300 €. Für Mangelberufe wie IT, Ingenieurwesen, Mathematik, Naturwissenschaften oder Medizin gilt eine niedrigere Grenze von ca. 52% der Beitragsbemessungsgrenze. Das entspricht ca. 41.042 €.
Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) stellt auf Antrag eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse aus. Diese ist nicht immer Pflicht, beschleunigt aber die Bearbeitung deutlich. Die ZAB nutzt dafür die anabin-Datenbank.
Zuständige Behörden
Ausländerbehörde (Amt für Migration und Integration): Bearbeitet deinen Antrag und erteilt die Blaue Karte EU.
ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen): Prüft die Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse mit deutschen Abschlüssen.
Bundesagentur für Arbeit: Prüft in bestimmten Fällen die Arbeitsmarktlage. Bei der Blauen Karte ist diese Prüfung meist nicht erforderlich.
Diese Fehler solltest du vermeiden
Fehler 1: Übersetzungen ohne Beglaubigung einreichen
Du lässt deine Dokumente von einem Freund oder einem nicht-vereidigten Übersetzer übersetzen. Die Ausländerbehörde lehnt ab. Ergebnis: Du brauchst einen neuen Termin und verlierst Wochen.
Lösung: Nur beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern werden akzeptiert. Bei uns bekommst du genau das: Mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer.
Fehler 2: Zu späte Terminbuchung
In Großstädten wie Berlin oder München sind die Wartezeiten bei der Ausländerbehörde extrem lang. Wer zu spät bucht, wartet 3-4 Monate auf einen Termin.
Lösung: Buch deinen Termin sofort, sobald das Jobangebot steht. Parallel bestellst du deine Übersetzungen.
Fehler 3: Unvollständige Unterlagen zum Termin mitbringen
Du denkst, du kannst fehlende Dokumente nachreichen. Aber ohne vollständige Unterlagen wird dein Antrag nicht bearbeitet. Der Beamte schickt dich wieder weg.
Lösung: Geh die Checkliste deiner Ausländerbehörde durch und bereite alles vorab vor. Lieber ein Dokument zu viel als zu wenig.
Fehler 4: Mindestgehalt nicht erreicht
Dein Arbeitsvertrag liegt knapp unter der Mindestgrenze (z.B. 44.000 € statt 45.300 €). Die Blaue Karte wird abgelehnt, obwohl du fachlich qualifiziert bist.
Lösung: Prüf deinen Arbeitsvertrag vorab. Falls nötig, verhandle mit deinem Arbeitgeber nach. Die Mindestgrenzen sind nicht verhandelbar.
Fehler 5: ZAB-Anerkennung unterschätzt
Du hast einen Abschluss aus einem Nicht-EU-Land und denkst, die Ausländerbehörde erkennt ihn automatisch an. Aber ohne ZAB-Bescheinigung stockt der Prozess.
Lösung: Beantrage die ZAB-Anerkennung frühzeitig. Sie dauert 4-8 Wochen. Parallel kannst du schon deine Übersetzungen bestellen.
Wie lange dauert es und was kostet es?
Zeitplan
ZAB-Anerkennung (falls nötig): 4-8 Wochen
Beglaubigte Übersetzungen: 3-4 Werktage (Express: 24h digital, Mo-Fr)
Terminvergabe Ausländerbehörde: 2-12 Wochen (je nach Stadt)
Bearbeitung des Antrags: 4-8 Wochen
Gesamtdauer: Rechne mit 3-6 Monaten vom Jobangebot bis zur Blauen Karte in deiner Hand.
Kosten
Beglaubigte Übersetzungen: Abhängig von Sprache und Seitenzahl. Sieh deinen genauen Preis auf der Produktseite.
ZAB-Anerkennung: Ca. 200 €
Antragsgebühr Ausländerbehörde: 100 € (Blaue Karte EU)
Krankenversicherung: Variable Kosten (ca. 100-400 €/Monat)
Gesamtkosten: Rechne mit 500-1.000 € für den gesamten Prozess.
Frequently asked questions
Ja, alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Das gilt für Hochschulabschlüsse, Reisepass (Datenseite), Lebenslauf und Arbeitszeugnisse. Nur so akzeptiert die Ausländerbehörde deine Unterlagen. Dokumente, die bereits auf Deutsch vorliegen (wie der Arbeitsvertrag), brauchen keine Übersetzung.
Die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) prüft die Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse mit deutschen Abschlüssen. Bei Abschlüssen aus Nicht-EU-Ländern verlangen viele Ausländerbehörden eine ZAB-Bescheinigung. Das beschleunigt die Bearbeitung deines Antrags erheblich. Die Anerkennung dauert 4-8 Wochen und kostet ca. 200 €.
2025 liegt das Mindestgehalt bei ca. 45.300 € brutto pro Jahr. Für Mangelberufe wie IT-Spezialisten, Ingenieure, Naturwissenschaftler oder Mediziner gilt eine niedrigere Grenze von ca. 41.042 €. Diese Zahlen können sich jährlich ändern, da sie an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gekoppelt sind.
Nach Einreichung aller Unterlagen dauert die Bearbeitung meist 4-8 Wochen. Wenn du schon ein gültiges Visum hast, erhältst du oft eine Fiktionsbescheinigung. Damit darfst du während der Wartezeit bereits arbeiten. Die größte Verzögerung entsteht meist bei der Terminvergabe, nicht bei der eigentlichen Bearbeitung.
Ja, nach 12-18 Monaten mit der Blauen Karte in Deutschland kannst du leichter in ein anderes EU-Land wechseln. Die Blue Card ist ein EU-weites Instrument für qualifizierte Fachkräfte. Die genauen Bedingungen variieren je nach Zielland.
Die meisten Übersetzungen sind in 3-4 Werktagen fertig. Du erhältst dann das PDF per E-Mail. Das Original mit Stempel und handschriftlicher Unterschrift kommt anschließend per Post. Falls es eilig ist: Mit der Express-Option (Mo-Fr) hast du das PDF innerhalb von 24 Stunden in deinem Postfach.
Die häufigsten Ablehnungsgründe sind: Gehalt unter der Mindestgrenze, fehlende oder ungültige Dokumente, oder ein nicht anerkannter Abschluss. Bei einer Ablehnung bekommst du einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Du kannst dann die Mängel beheben und einen neuen Antrag stellen. Widerspruch ist ebenfalls möglich.
Ja. Unsere Übersetzungen werden von vereidigten Übersetzern erstellt und enthalten Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer. Sie werden von allen deutschen Behörden akzeptiert, einschließlich der Ausländerbehörde und der ZAB. Auch in allen anderen EU-Ländern werden unsere beglaubigten Übersetzungen anerkannt.
Für die Blaue Karte EU in Deutschland ist eine Apostille auf der Übersetzung normalerweise nicht erforderlich. Manche Behörden verlangen jedoch eine Apostille auf dem Originaldokument (z.B. deinem Diplom). Diese musst du im Herkunftsland beantragen. Wir bieten keine Apostille-Services an, aber unsere Übersetzungen sind so gestaltet, dass du sie bei Bedarf beim Landgericht apostillieren lassen kannst.
Für den eigentlichen Antrag bei der Ausländerbehörde brauchst du das Original mit physischem Stempel. Du bekommst von uns aber auch ein PDF per E-Mail. Das kannst du für die Vorab-Prüfung, die ZAB-Anerkennung oder deine eigenen Unterlagen nutzen. Manche Behörden akzeptieren das PDF für erste Schritte, verlangen aber spätestens beim Termin das Original.
Deine Blue Card wartet. Hol dir jetzt deine Übersetzungen.
Du hast das Jobangebot. Du hast die Qualifikation. Jetzt brauchst du nur noch die richtigen Unterlagen. Lade dein Dokument hoch, sieh deinen Preis, und bestell deine beglaubigte Übersetzung. In wenigen Tagen hast du alles, was die Ausländerbehörde braucht.
Have diploma translated Erst prüfen, dann zahlen. Mit Klarna Rechnung.



