Approbation beantragen: Diese Dokumente brauchst du

Du hast im Ausland Medizin studiert und willst in Deutschland arbeiten. Der Antrag auf Approbation liegt vor dir. Du fragst dich: Welche Dokumente brauche ich genau? Welche müssen übersetzt werden? Und wie stelle ich sicher, dass das Landesprüfungsamt alles akzeptiert? Stell dir vor: Du reichst deine Unterlagen ein. Der Sachbearbeiter blättert durch, nickt und stempelt. Dein Weg in den deutschen Arbeitsmarkt ist frei.

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Das brauchst du für den Approbationsantrag

Diese Unterlagen verlangen die Landesprüfungsämter. Die meisten müssen als beglaubigte Übersetzung eingereicht werden.

  1. Identitätsnachweis (Reisepass, ggf. Geburtsurkunde)
  2. Lückenloser tabellarischer Lebenslauf
  3. Ausbildungsnachweise (Diplom, Abschlusszeugnis)
  4. Fächer- und Stundenübersicht (Curriculum) deines Studiums
  5. Nachweis der Berufserlaubnis aus deinem Heimatland
  6. Certificate of Good Standing (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
  7. Polizeiliches Führungszeugnis (aus Deutschland und ggf. Heimatland)
  8. Ärztliches Attest über deine gesundheitliche Eignung
  9. Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (B2 oder C1 Fachsprache)

Hinweis: Dokumente aus Nicht-EU-Staaten benötigen oft eine Apostille oder Legalisation, bevor sie übersetzt werden. Kläre das vorher mit der zuständigen Behörde.

Von vereidigten Übersetzern. Mit Stempel und Unterschrift.

Unsere Übersetzer sind beim deutschen Gericht vereidigt und kennen die medizinische Fachterminologie. Jede Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel mit Registrierungsnummer. Genau so, wie es das Landesprüfungsamt verlangt.

ISO 17100
Übersetzungsdienstleistungen
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Qualitätsmanagement
ISO 27001
Datenschutz für sensible Dokumente

Der Sachbearbeiter nickt bei:

Landesprüfungsamt
Regierungspräsidium
Bezirksregierung
Ärztekammer
Ausländerbehörde

Von der Antragstellung bis zur Berufserlaubnis

Der Weg zur deutschen Approbation läuft über mehrere Stationen. So sieht der Ablauf aus:

Schritt 1: Zuständige Behörde finden

Die Approbation wird von den Landesprüfungsämtern erteilt. Welches für dich zuständig ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland du arbeiten willst. In Baden-Württemberg ist es das Regierungspräsidium Stuttgart, in Bayern die Regierung von Oberbayern, in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Düsseldorf, Köln oder Münster. Die genaue Adresse findest du auf der Website der Bundesärztekammer oder der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).

Schritt 2: Dokumente zusammenstellen und übersetzen lassen

Sammle alle Unterlagen aus der Checkliste. Dokumente, die nicht auf Deutsch sind, müssen von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer beglaubigt übersetzt werden. Das gilt besonders für dein Diplom, die Fächer- und Stundenübersicht, das Certificate of Good Standing und dein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland.

Schritt 3: Antrag auf Approbation stellen

Fülle das Antragsformular aus (bekommst du von der Behörde) und reiche es mit allen Unterlagen ein. Die Bearbeitungsgebühr liegt meist zwischen 200 und 600 Euro, je nach Bundesland.

Schritt 4: Gleichwertigkeitsprüfung

Das Landesprüfungsamt prüft, ob deine Ausbildung gleichwertig mit der deutschen ist. Dafür vergleichen sie dein Curriculum mit dem deutschen Medizinstudium. Wenn Unterschiede festgestellt werden, bekommst du einen Defizitbescheid. Dann musst du entweder eine Kenntnisprüfung ablegen oder einen Anpassungslehrgang machen.

Schritt 5: Fachsprachenprüfung

Du musst nachweisen, dass du medizinisches Deutsch auf C1-Niveau beherrschst. Die Prüfung umfasst ein Arzt-Patienten-Gespräch, eine Dokumentation und ein Arzt-Arzt-Gespräch. Erst wenn du diese bestehst, geht es weiter.

Schritt 6: Erteilung der Approbation

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhältst du die Approbationsurkunde. Der Brief kommt, du öffnest ihn und hältst die Urkunde in Händen. Damit darfst du in ganz Deutschland als Arzt, Zahnarzt oder Pflegefachkraft arbeiten.

Tipp: Starte mit dem Zusammenstellen der Dokumente mindestens 3 Monate vor deinem gewünschten Arbeitsbeginn. Die Bearbeitungszeiten bei den Landesprüfungsämtern können mehrere Wochen betragen.

Welche Unterlagen das Landesprüfungsamt von dir verlangt

Hier erfährst du genau, was hinter jedem Dokument steckt und worauf du achten musst.

Proof of identity

Was: Reisepass, ggf. Geburtsurkunde und Heiratsurkunde (bei Namensänderung)

Warum: Die Behörde muss sicher sein, dass du die Person bist, die den Abschluss gemacht hat.

Übersetzung nötig? Ja, wenn die Dokumente nicht auf Deutsch sind.

Tabellarischer Lebenslauf

Was: Lückenloser CV mit allen Stationen deiner Ausbildung und Berufserfahrung

Warum: Die Behörde will nachvollziehen, was du seit dem Schulabschluss gemacht hast. Lücken fallen auf und führen zu Nachfragen.

Übersetzung nötig? Kannst du direkt auf Deutsch erstellen. Wenn du ihn in deiner Muttersprache schreibst, muss er übersetzt werden.

Ausbildungsnachweise (Diplom, Abschlusszeugnis)

Was: Dein medizinisches Diplom und alle Prüfungszeugnisse

Warum: Nachweis, dass du das Studium abgeschlossen hast. Das Diplom ist das wichtigste Dokument im ganzen Antrag.

Übersetzung nötig? Ja. Lass dein Diplom beglaubigt übersetzen.

Fächer- und Stundenübersicht (Curriculum)

Was: Eine detaillierte Aufstellung aller Fächer, die du studiert hast, mit Stundenanzahl

Warum: Für die Gleichwertigkeitsprüfung. Die Behörde vergleicht dein Studium Fach für Fach mit dem deutschen Medizinstudium. Anatomie, Physiologie, Innere Medizin – alles wird geprüft.

Übersetzung nötig? Ja, und hier wird es oft kompliziert. Das Curriculum kann viele Seiten umfassen und enthält medizinische Fachbegriffe. Lass es bei einem Übersetzer machen, der sich mit medizinischen Dokumenten auskennt.

Häufiger Fehler: Viele Antragsteller reichen nur das Diplom ein und vergessen das Curriculum. Das führt zu Nachforderungen und verzögert die Bearbeitung um Monate.

Nachweis der Berufserlaubnis im Heimatland

Was: Ein Dokument, das bestätigt, dass du in deinem Herkunftsland zur Ausübung des Arztberufs berechtigt bist

Warum: Die Behörde will sicher sein, dass du nicht nur studiert, sondern auch die Berechtigung zur Berufsausübung hast.

Übersetzung nötig? Ja.

Certificate of Good Standing (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Was: Eine Bescheinigung aus deinem Heimatland, dass gegen dich keine berufsrechtlichen Verfahren laufen

Warum: Nachweis der Zuverlässigkeit und Würdigkeit. Die Behörde will wissen, dass du in deinem Heimatland nicht berufsrechtlich aufgefallen bist.

Übersetzung nötig? Ja. Lass deine Unbedenklichkeitsbescheinigung übersetzen.

Wichtig: Das Certificate of Good Standing ist oft nur 3 Monate gültig. Bestell es nicht zu früh, sonst ist es bei der Antragstellung schon abgelaufen. Timing ist hier alles.

Police clearance certificate

Was: Ein Führungszeugnis aus Deutschland (und manchmal auch aus deinem Heimatland)

Warum: Nachweis, dass du nicht vorbestraft bist

Übersetzung nötig? Ja, wenn es aus dem Ausland kommt. Lass dein Führungszeugnis übersetzen.

Ärztliches Attest

Was: Ein aktuelles Attest eines deutschen Arztes, das deine gesundheitliche Eignung bestätigt

Warum: Du musst körperlich und geistig in der Lage sein, den Beruf auszuüben.

Übersetzung nötig? Nein, wenn es von einem deutschen Arzt ausgestellt wurde.

Nachweis der Sprachkenntnisse

Was: Zertifikat über B2 oder C1 Deutsch (je nach Beruf und Bundesland)

Warum: Du musst dich mit Patienten und Kollegen verständigen können. Bei Ärzten wird zusätzlich die Fachsprachenprüfung verlangt.

Übersetzung nötig? Nein, das Zertifikat ist meist schon auf Deutsch.

Diese Gesetze und Behörden regeln die Approbation

Die Approbation ist gesetzlich streng geregelt. Das sind die wichtigsten Rechtsgrundlagen:

Bundesärzteordnung (BÄO)

§ 3 BÄO regelt die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation. Dazu gehören ein abgeschlossenes Medizinstudium, gesundheitliche Eignung, Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen) und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

Pflegeberufegesetz (PflBG)

Für Pflegefachkräfte gilt das Pflegeberufegesetz. Auch hier ist die Gleichwertigkeitsprüfung zentral. Die Anforderungen sind ähnlich, aber die zuständigen Behörden können sich unterscheiden.

Anerkennungsgesetz des Bundes

Das Gesetz regelt die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland. Es gilt für alle reglementierten Berufe, auch für Ärzte und Pflegekräfte.

Zuständige Behörden

Die Landesprüfungsämter sind für die Erteilung der Approbation zuständig. Je nach Bundesland heißen sie unterschiedlich:

  • Regierungspräsidium (Baden-Württemberg, Hessen)
  • Bezirksregierung (Nordrhein-Westfalen)
  • Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Rheinland-Pfalz)
Wichtig: Die Übersetzung muss von einem an einem deutschen Gericht vereidigten Übersetzer angefertigt werden. Der Stempel und die Unterschrift müssen im Original vorliegen. Eine einfache Kopie der Übersetzung reicht nicht.

Beratungsstellen

Wenn du Fragen hast, helfen dir diese Stellen weiter:

Häufige Stolperfallen beim Approbationsantrag

Manche Fehler verzögern deinen Antrag um Monate. Das sind die häufigsten:

Fehler 1: Curriculum vergessen

Du reichst dein Diplom ein, aber nicht die Fächer- und Stundenübersicht. Das Landesprüfungsamt kann ohne diese Übersicht keine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen. Ergebnis: Nachforderung, Verzögerung, Frust.

Fehler 2: Certificate of Good Standing ist abgelaufen

Du bestellst die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu früh und sie ist bei der Antragstellung älter als 3 Monate. Dann musst du eine neue beantragen und übersetzen lassen. Das kostet Zeit und Geld.

Fehler 3: Übersetzung ohne Stempel

Du lässt deine Dokumente übersetzen, aber nicht von einem vereidigten Übersetzer. Oder du reichst nur das PDF ein, nicht das Original mit physischem Stempel. Beides führt zur Ablehnung.

Fehler 4: Apostille fehlt

Dokumente aus Nicht-EU-Ländern brauchen oft eine Apostille auf dem Original, bevor sie übersetzt werden können. Wenn du das vergisst, musst du die Dokumente zurück ins Heimatland schicken.

Fehler 5: Falsches Bundesland

Du stellst den Antrag beim falschen Landesprüfungsamt. Das führt zu Weiterleitung oder Ablehnung. Kläre vorher genau, welches Bundesland zuständig ist.

Häufige Fragen zur Approbation

Ja, in der Regel schon. Das Landesprüfungsamt braucht die vollständige Fächer- und Stundenübersicht, um deine Ausbildung mit dem deutschen Medizinstudium vergleichen zu können. Selbst wenn das Dokument 20 Seiten hat, muss alles übersetzt werden.

Für die meisten Dokumente gibt es keine Altersbeschränkung bei den Übersetzungen selbst. Anders sieht es bei Originaldokumenten aus: Das Certificate of Good Standing und das Führungszeugnis dürfen meist nicht älter als 3 Monate sein. Die Übersetzung solltest du erst anfertigen lassen, wenn du das aktuelle Original hast.

Das hängt von deinem Herkunftsland ab. Dokumente aus EU-Ländern brauchen in der Regel keine Apostille. Bei Nicht-EU-Ländern ist oft eine Apostille oder Legalisation auf dem Originaldokument erforderlich, bevor du es übersetzen lässt. Frag vorher beim zuständigen Landesprüfungsamt nach.

Die Berufserlaubnis ist eine befristete Genehmigung, die du beantragen kannst, während dein Approbationsantrag noch läuft. Mit ihr darfst du unter Aufsicht arbeiten. Die Approbation ist die unbefristete Zulassung, mit der du selbstständig als Arzt tätig sein kannst.

Die Landesprüfungsämter verlangen in der Regel das Original mit physischem Stempel und handschriftlicher Unterschrift des vereidigten Übersetzers. Eine PDF-Kopie reicht für die Erstprüfung manchmal aus, aber spätestens bei der Einreichung brauchst du das Original per Post.

Der Preis hängt von der Sprache, der Seitenzahl und der Komplexität ab. Medizinische Curricula mit vielen Fachbegriffen kosten mehr als einfache Bescheinigungen. Lade dein Dokument hoch und sieh deinen genauen Preis, bevor du bestellst.

Die Bearbeitungszeiten variieren stark zwischen den Bundesländern. Rechne mit 2-6 Monaten. Wenn Unterlagen fehlen oder Nachfragen entstehen, kann es deutlich länger dauern. Deshalb ist es so wichtig, alle Dokumente vollständig und korrekt einzureichen.

Ja, die Approbation gilt bundesweit. Egal welches Landesprüfungsamt sie erteilt hat, du darfst damit in ganz Deutschland als Arzt, Zahnarzt oder Pflegefachkraft arbeiten.

Dann erhältst du einen Defizitbescheid, der die Unterschiede auflistet. Du hast dann zwei Möglichkeiten: Entweder du absolvierst einen Anpassungslehrgang, in dem du die fehlenden Inhalte nachholt. Oder du legst eine Kenntnisprüfung ab, die dein Wissen in den relevanten Bereichen testet.

Im Standardversand hast du die Übersetzung in 3-4 Werktagen als PDF in deinem Postfach. Mit der 24h Express-Option (Montag bis Freitag) geht es noch schneller. Das Original mit Stempel kommt dann per Post.

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