Du hast jahrelang in Polen gearbeitet, vielleicht auch in der Türkei oder Russland. Jetzt sitzt du vor dem Formular der Deutschen Rentenversicherung und fragst dich: Zählen diese Jahre überhaupt? Die Antwort ist ja, und zwar mehr als du vielleicht denkst. Du sammelst deine alten Arbeitszeugnisse, lässt sie übersetzen, reichst alles ein, und der Sachbearbeiter nickt: vollständig, anerkannt, keine Rückfragen. Deine Auslandsjahre fließen in die Berechnung ein. Genau dafür ist eine beglaubigte Übersetzung da.
- ✓ Du erfährst, welche Auslandsnachweise die Deutsche Rentenversicherung akzeptiert
- ✓ Du verstehst, wann eine beglaubigte Übersetzung nötig ist
- ✓ Du lernst, wie du Sozialversicherungsabkommen zu deinem Vorteil nutzt
- ✓ Du vermeidest Verzögerungen bei der Rentenberechnung
Das brauchst du für deinen Rentenantrag mit Auslandszeiten
- Nachweis über Beschäftigungszeiten im Ausland (Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen)
- Sozialversicherungsnachweise aus dem Herkunftsland
- Bescheinigung der ausländischen Rentenkasse (falls vorhanden)
- Beglaubigte deutsche Übersetzungen aller fremdsprachigen Dokumente
- Ausgefülltes Antragsformular R0100 der Deutschen Rentenversicherung
- Geburtsurkunde (bei längeren Lücken im Versicherungsverlauf)
- Heiratsurkunde (falls dein Name geändert wurde)
Hinweis: Nicht alle Dokumente sind in jedem Fall nötig. Die Deutsche Rentenversicherung prüft deinen individuellen Fall und teilt dir mit, welche Nachweise genau erforderlich sind.
Deine Arbeitsjahre im Ausland zählen für die deutsche Rente
Viele Menschen wissen nicht: Arbeitszeiten im EU-Ausland und in vielen Nicht-EU-Ländern können auf deine deutsche Rente angerechnet werden. Das gilt besonders für Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat.
Sozialversicherungsabkommen: Diese Länder sind dabei
Deutschland hat mit über 20 Ländern Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Dazu gehören:
- EU-Länder: Polen, Rumänien, Bulgarien, Griechenland und alle anderen EU-Mitgliedstaaten
- Nicht-EU-Länder: Türkei, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Kosovo
- Weitere Abkommen: Israel, Marokko, Tunesien, USA, Kanada, Australien
Was bedeutet das konkret?
Hast du in einem dieser Länder gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, können diese Zeiten bei der Berechnung deiner deutschen Rente berücksichtigt werden. Das gilt für:
- Die Erfüllung der Mindestversicherungszeit (Wartezeit)
- Die Höhe deiner Rente
Wichtig: Die ausländischen Beiträge werden nicht 1:1 ausgezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet die Zeiten nach deutschen Regeln um.
So beantragst du deine Rente mit Auslandszeiten
Schritt 1: Unterlagen aus dem Ausland sammeln
Bevor du den Rentenantrag stellst, brauchst du Nachweise über deine Beschäftigungszeiten im Ausland. Die Deutsche Rentenversicherung akzeptiert:
- Arbeitszeugnisse oder Arbeitsbücher (z.B. aus Polen, Russland)
- Employment contracts
- Payroll accounting
- Sozialversicherungsnachweise der ausländischen Rentenkasse
- Bescheinigung der ausländischen Rentenversicherung über gezahlte Beiträge
Du kannst deine Arbeitszeugnisse direkt bei uns übersetzen lassen.
Schritt 2: Dokumente übersetzen lassen
Alle fremdsprachigen Dokumente müssen in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Die Deutsche Rentenversicherung akzeptiert keine privaten Übersetzungen.
Was heißt "beglaubigte Übersetzung"? Ein vereidigter Übersetzer erstellt die Übersetzung und bestätigt mit Stempel und Unterschrift, dass sie korrekt und vollständig ist. Diese Übersetzung hat offiziellen Charakter und wird von allen deutschen Behörden anerkannt.
Diese Dokumente müssen übersetzt werden:
- Arbeitszeugnisse aus Polen, der Türkei, Russland oder anderen Ländern
- Sozialversicherungsnachweise in der Landessprache
- Bescheinigungen der ausländischen Rentenkasse
- Falls erforderlich: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
Deine Sozialversicherungsnachweise kannst du hier übersetzen lassen.
Schritt 3: Rentenantrag ausfüllen
Die Deutsche Rentenversicherung stellt das Formular R0100 zur Verfügung. Darin gibst du alle Beschäftigungszeiten an, auch die im Ausland.
Wo du Hilfe bekommst:
- Bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung
- Bei der kostenlosen Rentenberatung (Termin vereinbaren unter 0800 1000 4800)
- Online unter www.deutsche-rentenversicherung.de
Schritt 4: Antrag einreichen
Schick den vollständigen Antrag mit allen Nachweisen und beglaubigten Übersetzungen an die Deutsche Rentenversicherung.
Bearbeitungszeit: Rechne mit 3-6 Monaten, bis der Bescheid kommt. Bei Auslandszeiten kann es länger dauern, weil die Deutsche Rentenversicherung mit den ausländischen Rentenkassen kommunizieren muss.
Diese Dokumente musst du übersetzen lassen
Arbeitszeugnisse und Beschäftigungsnachweise
Türkei: "Çalışma belgesi" oder Arbeitsbücher ("Sigorta belgesi").
Russland: Arbeitsbücher ("Трудовая книжка") sind üblich und enthalten die gesamte Berufshistorie.
Sozialversicherungsnachweise
Geburtsurkunde und Heiratsurkunde
Diese Gesetze und Abkommen regeln deine Ansprüche
Sozialversicherungsabkommen im Detail
Die Anrechnung von Auslandszeiten ist durch bilaterale Abkommen geregelt. Die wichtigsten:
Verordnung (EG) Nr. 883/2004: Gilt für alle EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Sie koordiniert die Sozialversicherungssysteme und stellt sicher, dass Beitragszeiten nicht verloren gehen.
Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei: Das Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei von 1964 (zuletzt geändert 2012) regelt die Anrechnung von Versicherungszeiten. Es gilt für alle türkischen Staatsangehörigen und Deutsche, die in der Türkei gearbeitet haben.
Sozialversicherungsabkommen mit Russland: Das Abkommen von 1992 galt bis Ende 2024. Für Zeiten bis 31.12.2024 können die Regelungen noch angewendet werden. Für spätere Zeiträume gibt es derzeit keine verbindliche Vereinbarung.
Zuständige Behörde
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Servicetelefon: 0800 1000 4800 (kostenlos)
Online: www.deutsche-rentenversicherung.de
Diese Fehler solltest du vermeiden
Fehler 1: Zu spät mit dem Sammeln der Unterlagen anfangen
Warum problematisch: Dokumente aus dem Ausland zu besorgen, kann Monate dauern. Besonders in Ländern wie Russland oder der Türkei sind Behördengänge zeitaufwendig.
Besser: Beginne 6-12 Monate vor Renteneintritt mit dem Sammeln der Unterlagen. So hast du einen Puffer, falls etwas fehlt.
Fehler 2: Keine beglaubigte Übersetzung vorlegen
Warum problematisch: Die Deutsche Rentenversicherung fordert ausdrücklich beglaubigte Übersetzungen. Private Übersetzungen werden nicht akzeptiert. Reichst du diese ein, verzögert sich dein Antrag.
Besser: Lass alle fremdsprachigen Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzen. Das dauert nur wenige Tage und kostet weniger, als du denkst.
Fehler 3: Lückenhafte Angaben zu Beschäftigungszeiten
Warum problematisch: Kannst du deine Beschäftigungszeiten nicht lückenlos nachweisen, kann die Deutsche Rentenversicherung diese Zeiten nicht anrechnen. Das mindert deine Rente.
Besser: Erstelle eine Timeline aller Arbeitsverhältnisse im Ausland. Notiere Arbeitgeber, Zeiträume und, falls vorhanden, Sozialversicherungsnummern. Das hilft dir und der Behörde.
Fehler 4: Keine Beratung in Anspruch nehmen
Warum problematisch: Das deutsche Rentensystem ist komplex. Auslandszeiten machen es noch komplizierter. Ohne Beratung übersehen viele Antragsteller wichtige Details.
Besser: Vereinbare einen kostenlosen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Berater kennen die Sozialversicherungsabkommen und helfen dir, alle Ansprüche geltend zu machen.
Wie lange dauert es und was kostet es?
Zeitplan
Unterlagen beschaffen: 2-6 Monate. Je nach Land und Arbeitgeber kann es dauern, Bescheinigungen zu erhalten. Rechne großzügig.
Übersetzungen: 3-4 Werktage bei Beglaubigung24. Mit Express bekommst du das PDF in 24 Stunden (Mo-Fr).
Antragsbearbeitung: 3-6 Monate. Bei Auslandszeiten kann es länger dauern, weil die Deutsche Rentenversicherung mit ausländischen Stellen kommunizieren muss.
Kosten für Übersetzungen
Die genauen Kosten hängen von der Sprachkombination und der Seitenzahl ab. Du siehst deinen Preis sofort, wenn du dein Dokument hochlädst. Keine versteckten Kosten, keine bösen Überraschungen.
Von vereidigten Übersetzern. Mit Stempel und Unterschrift.
Unsere Übersetzer sind beim deutschen Gericht vereidigt. Jede Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel. Die Deutsche Rentenversicherung akzeptiert unsere Übersetzungen ohne Rückfragen.
Der Sachbearbeiter nickt bei:
Frequently asked questions
Ja. Polen ist EU-Mitglied, und die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 stellt sicher, dass deine polnischen Versicherungszeiten auf die deutsche Rente angerechnet werden. Du brauchst Nachweise wie Arbeitszeugnisse oder Sozialversicherungsbescheinigungen, die in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden müssen.
Ja. Die Deutsche Rentenversicherung akzeptiert nur beglaubigte Übersetzungen von fremdsprachigen Dokumenten. Ein vereidigter Übersetzer erstellt die Übersetzung mit Stempel und Unterschrift. Das dauert bei uns nur 3-4 Werktage.
Ein Arbeitsbuch ist in Russland und anderen ehemaligen Sowjetstaaten das zentrale Dokument für die Berufshistorie. Es enthält alle Arbeitgeber, Positionen und Beschäftigungszeiten. Die Deutsche Rentenversicherung akzeptiert es als Nachweis, wenn du eine beglaubigte Übersetzung vorlegst.
Das Abkommen gilt weiterhin, wurde aber 2022 nicht verlängert. Für Beschäftigungszeiten bis 31.12.2024 können die Regelungen noch angewendet werden. Für spätere Zeiten solltest du dich direkt bei der Deutschen Rentenversicherung informieren.
Rechne mit 3-6 Monaten. Bei Auslandszeiten kann es länger dauern, weil die Deutsche Rentenversicherung mit den ausländischen Rentenkassen kommunizieren muss. Je vollständiger deine Unterlagen, desto schneller geht es.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Beratung an. Ruf an unter 0800 1000 4800 oder vereinbare einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Berater kennen die Sozialversicherungsabkommen und helfen dir, alle Ansprüche geltend zu machen.
Wende dich an die ausländische Rentenkasse deines Herkunftslandes (ZUS in Polen, SGK in der Türkei, Pensionsfonds in Russland). Diese Stellen können oft Bescheinigungen über deine Versicherungszeiten ausstellen. Die Deutsche Rentenversicherung kann auch direkt bei den ausländischen Stellen anfragen.
Die Deutsche Rentenversicherung verlangt in der Regel das Original mit physischem Stempel und handschriftlicher Unterschrift. Bei uns bekommst du beides: Das PDF per E-Mail zur schnellen Vorabprüfung und das Original per Post für die offizielle Einreichung.
Standard: 3-4 Werktage, dann liegt das PDF in deinem Postfach. Das Original kommt per Post, meistens 2-3 Tage später. Eilig? Mit Express hast du das PDF in 24 Stunden (Mo-Fr).
Ja. Unsere Übersetzungen werden von vereidigten Übersetzern erstellt und enthalten Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer. Die Deutsche Rentenversicherung akzeptiert sie ohne Rückfragen.
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Deine Auslandsjahre sollen sich lohnen
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