Rentenantrag mit Auslandszeiten: Dein vollständiger Leitfaden

Du hast jahrelang in Polen gearbeitet, vielleicht auch in der Türkei oder Russland. Jetzt sitzt du vor dem Formular der Deutschen Rentenversicherung und fragst dich: Zählen diese Jahre überhaupt? Die Antwort ist ja, und zwar mehr als du vielleicht denkst. Du sammelst deine alten Arbeitszeugnisse, lässt sie übersetzen, reichst alles ein, und der Sachbearbeiter nickt: vollständig, anerkannt, keine Rückfragen. Deine Auslandsjahre fließen in die Berechnung ein. Genau dafür ist eine beglaubigte Übersetzung da.

  • Du erfährst, welche Auslandsnachweise die Deutsche Rentenversicherung akzeptiert
  • Du verstehst, wann eine beglaubigte Übersetzung nötig ist
  • Du lernst, wie du Sozialversicherungsabkommen zu deinem Vorteil nutzt
  • Du vermeidest Verzögerungen bei der Rentenberechnung
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Das brauchst du für deinen Rentenantrag mit Auslandszeiten

  1. Nachweis über Beschäftigungszeiten im Ausland (Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen)
  2. Sozialversicherungsnachweise aus dem Herkunftsland
  3. Bescheinigung der ausländischen Rentenkasse (falls vorhanden)
  4. Beglaubigte deutsche Übersetzungen aller fremdsprachigen Dokumente
  5. Ausgefülltes Antragsformular R0100 der Deutschen Rentenversicherung
  6. Geburtsurkunde (bei längeren Lücken im Versicherungsverlauf)
  7. Heiratsurkunde (falls dein Name geändert wurde)

Hinweis: Nicht alle Dokumente sind in jedem Fall nötig. Die Deutsche Rentenversicherung prüft deinen individuellen Fall und teilt dir mit, welche Nachweise genau erforderlich sind.

Deine Arbeitsjahre im Ausland zählen für die deutsche Rente

Viele Menschen wissen nicht: Arbeitszeiten im EU-Ausland und in vielen Nicht-EU-Ländern können auf deine deutsche Rente angerechnet werden. Das gilt besonders für Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat.

Sozialversicherungsabkommen: Diese Länder sind dabei

Deutschland hat mit über 20 Ländern Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Dazu gehören:

  • EU-Länder: Polen, Rumänien, Bulgarien, Griechenland und alle anderen EU-Mitgliedstaaten
  • Nicht-EU-Länder: Türkei, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Kosovo
  • Weitere Abkommen: Israel, Marokko, Tunesien, USA, Kanada, Australien
Besonders wichtig für unsere Kunden: Polen, Türkei und Russland sind die häufigsten Herkunftsländer für Beschäftigungsnachweise, die wir übersetzen.
Russland: Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Russland gilt weiterhin, wurde aber 2022 nicht verlängert. Für Zeiten bis 31.12.2024 können die Regelungen noch angewendet werden. Für spätere Zeiten solltest du dich direkt bei der Deutschen Rentenversicherung informieren.

Was bedeutet das konkret?

Hast du in einem dieser Länder gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, können diese Zeiten bei der Berechnung deiner deutschen Rente berücksichtigt werden. Das gilt für:

  • Die Erfüllung der Mindestversicherungszeit (Wartezeit)
  • Die Höhe deiner Rente
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 883/2004 werden Versicherungszeiten aus EU-Mitgliedstaaten bei der Prüfung des Rentenanspruchs berücksichtigt, als wären sie in Deutschland zurückgelegt worden. Quelle: EUR-Lex

Wichtig: Die ausländischen Beiträge werden nicht 1:1 ausgezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet die Zeiten nach deutschen Regeln um.

So beantragst du deine Rente mit Auslandszeiten

Schritt 1: Unterlagen aus dem Ausland sammeln

Bevor du den Rentenantrag stellst, brauchst du Nachweise über deine Beschäftigungszeiten im Ausland. Die Deutsche Rentenversicherung akzeptiert:

  • Arbeitszeugnisse oder Arbeitsbücher (z.B. aus Polen, Russland)
  • Employment contracts
  • Payroll accounting
  • Sozialversicherungsnachweise der ausländischen Rentenkasse
  • Bescheinigung der ausländischen Rentenversicherung über gezahlte Beiträge
Tipp: Hast du noch Kontakt zu ehemaligen Arbeitgebern im Ausland? Frag nach Bescheinigungen über deine Beschäftigungszeiten. Das erleichtert die Bearbeitung erheblich.

Du kannst deine Arbeitszeugnisse direkt bei uns übersetzen lassen.

Schritt 2: Dokumente übersetzen lassen

Alle fremdsprachigen Dokumente müssen in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Die Deutsche Rentenversicherung akzeptiert keine privaten Übersetzungen.

Was heißt "beglaubigte Übersetzung"? Ein vereidigter Übersetzer erstellt die Übersetzung und bestätigt mit Stempel und Unterschrift, dass sie korrekt und vollständig ist. Diese Übersetzung hat offiziellen Charakter und wird von allen deutschen Behörden anerkannt.

Diese Dokumente müssen übersetzt werden:

  • Arbeitszeugnisse aus Polen, der Türkei, Russland oder anderen Ländern
  • Sozialversicherungsnachweise in der Landessprache
  • Bescheinigungen der ausländischen Rentenkasse
  • Falls erforderlich: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde

Deine Sozialversicherungsnachweise kannst du hier übersetzen lassen.

Schritt 3: Rentenantrag ausfüllen

Die Deutsche Rentenversicherung stellt das Formular R0100 zur Verfügung. Darin gibst du alle Beschäftigungszeiten an, auch die im Ausland.

Wo du Hilfe bekommst:

  • Bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung
  • Bei der kostenlosen Rentenberatung (Termin vereinbaren unter 0800 1000 4800)
  • Online unter www.deutsche-rentenversicherung.de
Tipp: Vereinbare einen Beratungstermin, bevor du den Antrag stellst. Die Berater prüfen, welche Unterlagen du genau brauchst.

Schritt 4: Antrag einreichen

Schick den vollständigen Antrag mit allen Nachweisen und beglaubigten Übersetzungen an die Deutsche Rentenversicherung.

Bearbeitungszeit: Rechne mit 3-6 Monaten, bis der Bescheid kommt. Bei Auslandszeiten kann es länger dauern, weil die Deutsche Rentenversicherung mit den ausländischen Rentenkassen kommunizieren muss.

Diese Dokumente musst du übersetzen lassen

Arbeitszeugnisse und Beschäftigungsnachweise

Warum nötig: Sie belegen, dass du tatsächlich im Ausland gearbeitet hast. Die Deutsche Rentenversicherung prüft, ob die Zeiten anrechenbar sind.
Besonderheiten nach Land: Polen: Oft gibt es ein "Świadectwo pracy" (Arbeitszeugnis), das alle Beschäftigungszeiten enthält.
Türkei: "Çalışma belgesi" oder Arbeitsbücher ("Sigorta belgesi").
Russland: Arbeitsbücher ("Трудовая книжка") sind üblich und enthalten die gesamte Berufshistorie.
Übersetzung nötig Jetzt übersetzen lassen

Sozialversicherungsnachweise

Warum nötig: Sie zeigen, dass du Sozialversicherungsbeiträge im Ausland gezahlt hast. Das ist entscheidend für die Anrechnung.
Was akzeptiert wird: Bescheinigung der ausländischen Rentenkasse über gezahlte Beiträge, Sozialversicherungsausweis oder -nummer, Beitragsverläufe (ähnlich wie die deutsche "Renteninformation").
Übersetzung nötig Jetzt übersetzen lassen
Tipp: Fordere diese Nachweise direkt bei der Rentenkasse deines Herkunftslandes an. In Polen: ZUS, in der Türkei: SGK, in Russland: Pensionsfonds.

Geburtsurkunde und Heiratsurkunde

Wann nötig: Wenn dein Name im Laufe der Zeit geändert wurde (z.B. durch Heirat) oder wenn es Lücken im Versicherungsverlauf gibt, die erklärt werden müssen (z.B. Kindererziehungszeiten).
Übersetzung nötig Geburtsurkunde übersetzen

Diese Gesetze und Abkommen regeln deine Ansprüche

Sozialversicherungsabkommen im Detail

Die Anrechnung von Auslandszeiten ist durch bilaterale Abkommen geregelt. Die wichtigsten:

Verordnung (EG) Nr. 883/2004: Gilt für alle EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Sie koordiniert die Sozialversicherungssysteme und stellt sicher, dass Beitragszeiten nicht verloren gehen.

Die Verordnung stellt sicher, dass Personen, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten gearbeitet haben, keine Nachteile bei ihren Sozialversicherungsansprüchen erleiden. Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei: Das Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei von 1964 (zuletzt geändert 2012) regelt die Anrechnung von Versicherungszeiten. Es gilt für alle türkischen Staatsangehörigen und Deutsche, die in der Türkei gearbeitet haben.

Sozialversicherungsabkommen mit Russland: Das Abkommen von 1992 galt bis Ende 2024. Für Zeiten bis 31.12.2024 können die Regelungen noch angewendet werden. Für spätere Zeiträume gibt es derzeit keine verbindliche Vereinbarung.

Zuständige Behörde

Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Servicetelefon: 0800 1000 4800 (kostenlos)
Online: www.deutsche-rentenversicherung.de

Wichtig: Die Deutsche Rentenversicherung kommuniziert direkt mit den ausländischen Rentenkassen. Du musst die Anfragen nicht selbst stellen. Aber du musst die Nachweise liefern, die die Behörde von dir verlangt.

Diese Fehler solltest du vermeiden

Fehler 1: Zu spät mit dem Sammeln der Unterlagen anfangen

Warum problematisch: Dokumente aus dem Ausland zu besorgen, kann Monate dauern. Besonders in Ländern wie Russland oder der Türkei sind Behördengänge zeitaufwendig.

Besser: Beginne 6-12 Monate vor Renteneintritt mit dem Sammeln der Unterlagen. So hast du einen Puffer, falls etwas fehlt.

Fehler 2: Keine beglaubigte Übersetzung vorlegen

Warum problematisch: Die Deutsche Rentenversicherung fordert ausdrücklich beglaubigte Übersetzungen. Private Übersetzungen werden nicht akzeptiert. Reichst du diese ein, verzögert sich dein Antrag.

Besser: Lass alle fremdsprachigen Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzen. Das dauert nur wenige Tage und kostet weniger, als du denkst.

Fehler 3: Lückenhafte Angaben zu Beschäftigungszeiten

Warum problematisch: Kannst du deine Beschäftigungszeiten nicht lückenlos nachweisen, kann die Deutsche Rentenversicherung diese Zeiten nicht anrechnen. Das mindert deine Rente.

Besser: Erstelle eine Timeline aller Arbeitsverhältnisse im Ausland. Notiere Arbeitgeber, Zeiträume und, falls vorhanden, Sozialversicherungsnummern. Das hilft dir und der Behörde.

Fehler 4: Keine Beratung in Anspruch nehmen

Warum problematisch: Das deutsche Rentensystem ist komplex. Auslandszeiten machen es noch komplizierter. Ohne Beratung übersehen viele Antragsteller wichtige Details.

Besser: Vereinbare einen kostenlosen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Berater kennen die Sozialversicherungsabkommen und helfen dir, alle Ansprüche geltend zu machen.

Wie lange dauert es und was kostet es?

Zeitplan

Unterlagen beschaffen: 2-6 Monate. Je nach Land und Arbeitgeber kann es dauern, Bescheinigungen zu erhalten. Rechne großzügig.

Übersetzungen: 3-4 Werktage bei Beglaubigung24. Mit Express bekommst du das PDF in 24 Stunden (Mo-Fr).

Antragsbearbeitung: 3-6 Monate. Bei Auslandszeiten kann es länger dauern, weil die Deutsche Rentenversicherung mit ausländischen Stellen kommunizieren muss.

Empfehlung: Beginne mindestens 12 Monate vor dem geplanten Renteneintritt mit der Vorbereitung.

Kosten für Übersetzungen

Die genauen Kosten hängen von der Sprachkombination und der Seitenzahl ab. Du siehst deinen Preis sofort, wenn du dein Dokument hochlädst. Keine versteckten Kosten, keine bösen Überraschungen.

Von vereidigten Übersetzern. Mit Stempel und Unterschrift.

Unsere Übersetzer sind beim deutschen Gericht vereidigt. Jede Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel. Die Deutsche Rentenversicherung akzeptiert unsere Übersetzungen ohne Rückfragen.

ISO 17100
Übersetzungsdienstleistungen
ISO 9001
Qualitätsmanagement
ISO 27001
Informationssicherheit

Der Sachbearbeiter nickt bei:

Deutsche Rentenversicherung
Ausländerbehörde
Einbürgerungsbehörde
Standesamt

Frequently asked questions

Ja. Polen ist EU-Mitglied, und die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 stellt sicher, dass deine polnischen Versicherungszeiten auf die deutsche Rente angerechnet werden. Du brauchst Nachweise wie Arbeitszeugnisse oder Sozialversicherungsbescheinigungen, die in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden müssen.

Ja. Die Deutsche Rentenversicherung akzeptiert nur beglaubigte Übersetzungen von fremdsprachigen Dokumenten. Ein vereidigter Übersetzer erstellt die Übersetzung mit Stempel und Unterschrift. Das dauert bei uns nur 3-4 Werktage.

Ein Arbeitsbuch ist in Russland und anderen ehemaligen Sowjetstaaten das zentrale Dokument für die Berufshistorie. Es enthält alle Arbeitgeber, Positionen und Beschäftigungszeiten. Die Deutsche Rentenversicherung akzeptiert es als Nachweis, wenn du eine beglaubigte Übersetzung vorlegst.

Das Abkommen gilt weiterhin, wurde aber 2022 nicht verlängert. Für Beschäftigungszeiten bis 31.12.2024 können die Regelungen noch angewendet werden. Für spätere Zeiten solltest du dich direkt bei der Deutschen Rentenversicherung informieren.

Rechne mit 3-6 Monaten. Bei Auslandszeiten kann es länger dauern, weil die Deutsche Rentenversicherung mit den ausländischen Rentenkassen kommunizieren muss. Je vollständiger deine Unterlagen, desto schneller geht es.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Beratung an. Ruf an unter 0800 1000 4800 oder vereinbare einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Berater kennen die Sozialversicherungsabkommen und helfen dir, alle Ansprüche geltend zu machen.

Wende dich an die ausländische Rentenkasse deines Herkunftslandes (ZUS in Polen, SGK in der Türkei, Pensionsfonds in Russland). Diese Stellen können oft Bescheinigungen über deine Versicherungszeiten ausstellen. Die Deutsche Rentenversicherung kann auch direkt bei den ausländischen Stellen anfragen.

Die Deutsche Rentenversicherung verlangt in der Regel das Original mit physischem Stempel und handschriftlicher Unterschrift. Bei uns bekommst du beides: Das PDF per E-Mail zur schnellen Vorabprüfung und das Original per Post für die offizielle Einreichung.

Standard: 3-4 Werktage, dann liegt das PDF in deinem Postfach. Das Original kommt per Post, meistens 2-3 Tage später. Eilig? Mit Express hast du das PDF in 24 Stunden (Mo-Fr).

Ja. Unsere Übersetzungen werden von vereidigten Übersetzern erstellt und enthalten Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer. Die Deutsche Rentenversicherung akzeptiert sie ohne Rückfragen.

Deine Auslandsjahre sollen sich lohnen

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