Europäisches Nachlasszeugnis: Dein vollständiger Leitfaden

Deine Tante lebte in Spanien. Du erbst ihr Bankkonto und ihr Haus an der Costa Brava. Aber die spanische Bank verlangt Dokumente auf Spanisch, und du sitzt in Deutschland mit einem Stapel deutscher Unterlagen. Du beantragst das Europäische Nachlasszeugnis, lässt es beglaubigt übersetzen und reichst alles bei der Bank ein. Der Sachbearbeiter prüft die Unterlagen, nickt, und wenige Wochen später ist das Konto freigegeben. Das Erbe deiner Tante ist endlich da, wo es hingehört. Genau dafür ist das Europäische Nachlasszeugnis da.

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  • Akzeptiert von Banken und Behörden in der gesamten EU
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Das brauchst du für die Beantragung und Übersetzung des Europäischen Nachlasszeugnisses

  1. Sterbeurkunde des Erblassers (Original und beglaubigte Übersetzung)
  2. Nachweis über dein Erbrecht (Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge)
  3. Ausgefülltes Formular 650/2012 (Antrag auf ENZ)
  4. Beglaubigte Übersetzung des ENZ in die Sprache des Ziellandes
  5. Personalausweis oder Reisepass (beglaubigte Übersetzung falls nötig)
  6. Bankunterlagen des Erblassers (Kontoauszüge, Depotübersichten)
  7. Nachweis über deinen Wohnsitz

Hinweis: Das Europäische Nachlasszeugnis gilt in allen EU-Ländern außer Dänemark und Irland. Wenn die ausländische Bank oder Behörde das Dokument nicht auf Deutsch akzeptiert, brauchst du eine beglaubigte Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer.

Europäisches Nachlasszeugnis: Dein Schlüssel zu Konten im EU-Ausland

Stell dir vor: Du erfährst, dass du von einer Verwandten in Frankreich geerbt hast. Ein Bankkonto mit einem ordentlichen Betrag, vielleicht sogar eine kleine Wohnung in Lyon. Du freust dich, aber dann kommt der Papierkram. Die französische Bank will Nachweise auf Französisch. Ein deutscher Erbschein? Kennt dort niemand. Genau für solche Situationen gibt es das Europäische Nachlasszeugnis.

Was ist das ENZ?

Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ist ein standardisiertes EU-Dokument, das in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Es beweist, wer Erbe ist, welche Rechte du hast und ob es Testamentsvollstrecker gibt. Du beantragst es bei einem deutschen Nachlassgericht, und es gilt automatisch in der gesamten EU (außer Dänemark und Irland). Keine zusätzliche Beglaubigung nötig, keine Apostille erforderlich.

Wann brauchst du das ENZ?

  • Du erbst Immobilien, Bankkonten oder Wertpapiere im EU-Ausland
  • Die ausländische Bank verlangt einen Nachweis über dein Erbrecht
  • Du willst Vermögen aus dem Ausland nach Deutschland übertragen
  • Du möchtest Verzögerungen durch nationale Erbscheine vermeiden

Wann brauchst du es nicht?

  • Wenn die ausländische Bank ausnahmsweise ein deutsches Nachlasszeugnis akzeptiert
  • Wenn du nur in Deutschland erbst
  • Wenn das Erbe außerhalb der EU liegt (z.B. Schweiz, UK nach Brexit, USA)
Tipp: Ruf vorher bei der ausländischen Bank an und frag, welche Dokumente sie genau brauchen. Manche Banken akzeptieren auch den deutschen Erbschein, die meisten verlangen aber das ENZ mit beglaubigter Übersetzung.

In 5 Schritten zum übersetzten Europäischen Nachlasszeugnis

Schritt 1: Zuständiges Nachlassgericht finden

Das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen ist zuständig. Hatte deine Tante zuletzt in München gewohnt, ist das Amtsgericht München zuständig, auch wenn sie Vermögen in Spanien hatte. Du brauchst für den Antrag die Sterbeurkunde, einen Nachweis über dein Erbrecht (Testament oder Erbvertrag) und deinen Personalausweis.

Schritt 2: Formular 650/2012 ausfüllen

Das ENZ-Formular ist mehrere Seiten lang und ziemlich detailliert. Du musst angeben: persönliche Daten des Verstorbenen, alle Erben und ihre Erbquoten, Vermögenswerte im Ausland (inklusive Kontonummern und Adressen) und Testamentsvollstrecker, falls vorhanden. Das Formular gibt es auf Deutsch, aber die ausländische Bank wird in den meisten Fällen eine Übersetzung verlangen.

Schritt 3: ENZ beim Nachlassgericht beantragen

Das Gericht prüft deinen Antrag und stellt das ENZ aus. Das dauert meist 4 bis 8 Wochen, je nach Auslastung des Gerichts. Das ENZ ist 6 Monate gültig und kann bei Bedarf verlängert werden.

Schritt 4: ENZ übersetzen lassen

Jetzt kommt der entscheidende Schritt: Die spanische Bank will das ENZ auf Spanisch. Die französische Behörde auf Französisch. Du brauchst eine beglaubigte Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer. Mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer, genau so, wie es die Bank verlangt. Ein PDF vom Übersetzungsprogramm wird abgelehnt. Hier kannst du dein ENZ übersetzen lassen.

Schritt 5: Dokumente bei der ausländischen Bank einreichen

Du reichst ein: das deutsche ENZ im Original, die beglaubigte Übersetzung des ENZ, die Sterbeurkunde (Original und Übersetzung) und weitere Nachweise wie Kontoauszüge. Die Bank prüft die Unterlagen und gibt das Konto frei. Das dauert meistens 2 bis 4 Wochen.

Diese Dokumente verlangen Banken und Behörden im EU-Ausland

Death certificate

Was: Die offizielle Sterbeurkunde des Erblassers vom Standesamt am Sterbeort
Warum: Beweist, dass der Erblasser verstorben ist. Ohne Sterbeurkunde passiert nichts.
Übersetzung nötig Sterbeurkunde übersetzen lassen

Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ)

Was: Das standardisierte EU-Dokument, das dein Erbrecht nachweist
Warum: Zeigt deine Erbquote, deine Rechte und ob es Testamentsvollstrecker gibt. Wird in der gesamten EU anerkannt.
Übersetzung nötig ENZ übersetzen lassen

Bankunterlagen

Was: Kontoauszüge, Depotübersichten oder Immobiliendokumente des Verstorbenen
Warum: Hilft, das Vermögen im Ausland nachzuweisen. Manche Banken verlangen diese Dokumente übersetzt.
Übersetzung manchmal nötig Bankunterlagen übersetzen lassen

Identity card or passport

Was: Dein gültiger Ausweis zur Identifikation
Warum: Die Bank will wissen, mit wem sie es zu tun hat.
Meistens keine Übersetzung nötig (bei EU-Ausweisen)

Testament oder Erbvertrag

Was: Das Testament oder der Erbvertrag des Verstorbenen, falls vorhanden
Warum: Manchmal verlangt die Bank oder Behörde Einsicht in die letztwillige Verfügung.
Übersetzung oft nötig Testament übersetzen lassen

Rechtliche Grundlagen: EU-Erbrechtsverordnung 650/2012

Das Europäische Nachlasszeugnis basiert auf der EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012. Sie regelt, welches Erbrecht bei grenzüberschreitenden Erbfällen gilt und wie Erben ihre Rechte in anderen EU-Ländern durchsetzen können.

Die wichtigsten Punkte

Einheitliches System seit 2015: In der EU gilt ein einheitliches System für grenzüberschreitende Erbfälle. Das Erbrecht des Landes, in dem der Verstorbene zuletzt lebte, gilt grundsätzlich für den gesamten Nachlass. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Erblasser in seinem Testament ein anderes Recht gewählt hat.

Automatische Anerkennung: Das ENZ wird in allen EU-Ländern automatisch anerkannt, ohne zusätzliche Beglaubigung oder Apostille. Die ausländische Bank oder Behörde darf aber eine Übersetzung in die Landessprache verlangen.

Gültigkeit: Das ENZ ist 6 Monate gültig. Danach kannst du beim Nachlassgericht eine Verlängerung beantragen.

Gemäß Art. 62 der EU-Verordnung Nr. 650/2012 entfaltet das Europäische Nachlasszeugnis seine Wirkungen in allen Mitgliedstaaten, ohne dass es eines besonderen Verfahrens bedarf. Quelle: EUR-Lex
Achtung: Dänemark und Irland nehmen nicht an der EU-Erbrechtsverordnung teil. Für Erbfälle in diesen Ländern gelten nationale Regeln, und das ENZ wird dort nicht anerkannt.

Zuständige Behörden

  • Nachlassgerichte (Amtsgerichte): Stellen das ENZ in Deutschland aus
  • Notare: Für testamentarische Verfügungen und Beratung
  • Banken und Finanzinstitute im EU-Ausland: Verlangen das ENZ zur Kontofreigabe

Diese Fehler kosten dich Zeit und Nerven

Fehler 1: Du beantragst das falsche Dokument

Manche Erben beantragen einen deutschen Erbschein statt eines ENZ. Das Problem: Viele ausländische Banken kennen den deutschen Erbschein nicht und verlangen trotzdem ein ENZ. Das bedeutet: zurück zum Nachlassgericht, neuer Antrag, wochenlange Wartezeit.

Lösung: Wenn du Vermögen im EU-Ausland hast, beantrage direkt das ENZ. Es ist EU-weit anerkannt und spart dir einen zweiten Gang zum Gericht.

Fehler 2: Die Übersetzung ist nicht beglaubigt

Du lässt das ENZ von einem Bekannten übersetzen, der gut Spanisch spricht. Oder du nutzt ein Online-Übersetzungstool. Die Bank schaut sich das an, schüttelt den Kopf und lehnt ab. Kein Stempel, keine Unterschrift, keine Akzeptanz.

Lösung: Nur beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern werden akzeptiert. Mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer. Hier kannst du dein ENZ beglaubigt übersetzen lassen.

Fehler 3: Du wartest zu lange

Das ENZ ist 6 Monate gültig. Wenn du es bekommst und dann wochen- oder monatelang liegen lässt, läuft es ab. Dann musst du beim Nachlassgericht eine Verlängerung beantragen, und das kostet wieder Zeit.

Lösung: Sobald du das ENZ hast, lass es übersetzen und reiche es bei der Bank ein. Am besten innerhalb von 2 bis 4 Wochen.

Fehler 4: Unvollständige Unterlagen

Die Bank verlangt nicht nur das ENZ, sondern auch die Sterbeurkunde, Kontoauszüge und deinen Ausweis. Du schickst nur das ENZ. Die Bank antwortet: "Unterlagen unvollständig." Du schickst die Sterbeurkunde nach. Die Bank: "Wo ist die Übersetzung?" Und so vergehen Wochen.

Lösung: Ruf vorher bei der Bank an und frag genau, welche Dokumente in welcher Form nötig sind. Dann sammelst du alles auf einmal und schickst ein vollständiges Paket.

Fehler 5: Falsche Sprache

Du lässt das ENZ ins Englische übersetzen, weil du dachtest, Englisch wird überall akzeptiert. Aber die italienische Bank verlangt Italienisch. Also nochmal übersetzen lassen.

Lösung: Prüf vorher, welche Sprache die Bank akzeptiert. Meistens ist es die Amtssprache des Landes. Bei Spanien Spanisch, bei Frankreich Französisch, bei Italien Italienisch.

Wie lange dauert es und was kostet es?

Zeitplan

Schritt Dauer
Sterbeurkunde beantragen 1-2 Wochen
ENZ beim Nachlassgericht beantragen 4-8 Wochen
ENZ übersetzen lassen (Standard) 3-4 working days
ENZ übersetzen lassen (Express) 24 Stunden (Mo-Fr)
Bank prüft Unterlagen 2-4 Wochen
Total 2-3 Monate
Tipp: Mit der Express-Option hast du die Übersetzung in 24 Stunden (Mo-Fr). Das spart wertvolle Zeit, wenn die Bank drängt oder das ENZ bald abläuft.

Kosten

Nachlassgericht (ENZ): Die Kosten für das ENZ richten sich nach dem Nachlasswert. Bei einem Nachlass von 50.000 € zahlst du ca. 165 € Gerichtsgebühren (nach GNotKG).

Übersetzung: Die Kosten hängen von der Länge des ENZ und der Zielsprache ab. Das ENZ-Formular ist oft mehrere Seiten lang. Du kannst deinen genauen Preis in 1 Minute auf unserer Produktseite berechnen.

Bank: Manche Banken verlangen Gebühren für die Freigabe des Kontos, typischerweise zwischen 50 und 200 €. Frag am besten vorher nach, damit du nicht überrascht wirst.

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Von vereidigten Übersetzern. Mit Stempel und Unterschrift.

Unsere Übersetzer sind beim deutschen Gericht vereidigt. Jede Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel mit Registrierungsnummer. Genau so, wie es Banken und Behörden im EU-Ausland verlangen. Wähle beim Bestellen "PDF & Original per Post", denn die meisten Institutionen akzeptieren nur das Original mit physischem Stempel.

ISO 17100
Übersetzungsdienstleistungen
ISO 9001
Qualitätsmanagement
ISO 27001
Informationssicherheit

Akzeptiert von:

Banken im EU-Ausland
Grundbuchämter
Notare
Nachlassgerichte
Finanzbehörden
Versicherungen

Frequently asked questions

Nein. Das ENZ gilt nur in EU-Ländern, mit Ausnahme von Dänemark und Irland, die nicht an der EU-Erbrechtsverordnung teilnehmen. Für Länder außerhalb der EU (z.B. Schweiz, USA, UK) gelten nationale Regeln, und du brauchst andere Nachweise für dein Erbrecht.

Nein, innerhalb der EU nicht. Das ENZ wird gemäß der EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 automatisch in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten anerkannt, ohne zusätzliche Beglaubigung oder Apostille. Du brauchst nur eine beglaubigte Übersetzung in die Sprache des Ziellandes.

Das ENZ ist 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Wenn du es innerhalb dieser Zeit nicht verwenden konntest, kannst du beim Nachlassgericht eine Verlängerung beantragen. Am besten reichst du die Dokumente bei der Bank ein, sobald du das ENZ und die Übersetzung hast.

Der deutsche Erbschein ist ein nationales Dokument, das dein Erbrecht in Deutschland nachweist. Das ENZ ist ein EU-weites Dokument, das in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten anerkannt wird. Für Vermögen im EU-Ausland ist das ENZ die bessere Wahl, weil ausländische Banken den deutschen Erbschein oft nicht kennen.

Das kommt auf das Land an. Die meisten Banken und Behörden verlangen die Übersetzung in die Amtssprache des jeweiligen Landes. Bei Spanien also Spanisch, bei Frankreich Französisch, bei Italien Italienisch. Englisch wird nur in wenigen Fällen akzeptiert, zum Beispiel bei internationalen Banken. Frag am besten vorher bei der Bank nach.

Ja. Das ENZ wird auch von Grundbuchämtern im EU-Ausland anerkannt. Du kannst damit dein Erbrecht an einer Immobilie nachweisen und die Eigentumsübertragung im Grundbuch veranlassen. Auch hier brauchst du meistens eine beglaubigte Übersetzung in die Landessprache.

Bei uns dauert die Standardlieferung 3-4 Werktage. Mit der Express-Option bekommst du das PDF innerhalb von 24 Stunden (Montag bis Freitag). Das Original mit Stempel kommt per Post, meistens 2-3 Werktage nach dem PDF.

Wenn du eine beglaubigte Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer hast (mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer), wird sie in der Regel akzeptiert. Falls die Bank trotzdem Probleme macht, frag nach dem genauen Grund. Manchmal fehlt ein anderes Dokument, oder die Übersetzung ist in der falschen Sprache. Bei Fragen erreichst du uns direkt, und wir helfen dir weiter.

Das ENZ wird vom Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten Wohnsitz des Verstorbenen ausgestellt. Wenn der Verstorbene zuletzt in Berlin lebte, ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig, auch wenn das Vermögen in Spanien oder Frankreich liegt.

In vielen Fällen kannst du den Antrag schriftlich stellen. Manche Gerichte verlangen aber eine persönliche Vorsprache oder eine notarielle Beglaubigung deiner Unterschrift. Frag am besten beim zuständigen Amtsgericht nach, wie es dort gehandhabt wird.

Dein Erbe wartet. Hol es dir.

Du hast das ENZ vom Nachlassgericht. Jetzt fehlt nur noch die beglaubigte Übersetzung, damit die ausländische Bank das Konto freigibt. Lade dein Dokument hoch, sieh deinen Preis, und in wenigen Tagen hast du die Übersetzung mit Stempel und Unterschrift in der Hand.

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