Einbürgerungszusicherung: Dein vollständiger Leitfaden

Du hältst die Einbürgerungszusicherung in der Hand. Das Papier, auf das du monatelang gewartet hast. Jetzt fehlt nur noch ein Schritt: deine alte Staatsbürgerschaft aufgeben. Du gehst zur Botschaft deines Heimatlandes, legst die Zusicherung vor, und der Beamte dort schaut auf das deutsche Dokument. Er braucht es in seiner Sprache, von einem vereidigten Übersetzer, mit Stempel und Unterschrift. Du reichst die Übersetzung ein, alles ist vollständig, und dein Antrag auf Entlassung wird bearbeitet. Ein paar Wochen später hältst du die Entlassungsurkunde in der Hand. Zurück zum Einbürgerungsamt, Dokument vorlegen, und dann ist es soweit: Du bist deutscher Staatsbürger. Genau dafür ist eine beglaubigte Übersetzung da.

  • Du erfährst genau, wann und warum du die Einbürgerungszusicherung übersetzen lassen musst
  • Du weißt, welche Behörden welche Dokumente brauchen
  • Du verstehst den Ablauf der Entlassung aus deiner alten Staatsbürgerschaft
  • Du bekommst eine klare Checkliste für alle Schritte
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Das brauchst du für die Übersetzung deiner Einbürgerungszusicherung

  1. Originaldokument der Einbürgerungszusicherung (vom Einbürgerungsamt ausgestellt)
  2. Beglaubigte Übersetzung in die Sprache deines Heimatlandes
  3. Ggf. Apostille auf dem deutschen Original (abhängig vom Zielland)
  4. Weitere Dokumente für die Entlassung (je nach Land: Geburtsurkunde, Pass, Nachweise)
  5. Ausgefüllte Formulare deiner Heimatbotschaft oder des Konsulats

Hinweis: Prüf bei deiner Botschaft, welche konkreten Dokumente sie für die Entlassung verlangt. Jedes Land hat eigene Anforderungen.

Von der Zusicherung zur deutschen Staatsbürgerschaft: Der komplette Ablauf

Die Einbürgerungszusicherung ist kein Ausweis. Sie ist eine Zusage: Wenn du deine alte Staatsbürgerschaft aufgibst, bekommst du die deutsche. Jetzt beginnt ein zweistufiger Prozess, bei dem du zwischen deutschen Behörden und deiner Heimatbotschaft hin und her pendeln wirst.

Schritt 1: Einbürgerungszusicherung erhalten

Du hast alle Voraussetzungen erfüllt. Das Einbürgerungsamt stellt dir die Zusicherung aus, ein offizielles Dokument, meist mehrere Seiten lang. Darin steht: Du wirst eingebürgert, sobald du deine alte Staatsbürgerschaft aufgegeben hast. Dieses Dokument ist der Startschuss für alles, was jetzt kommt.

Schritt 2: Dokument übersetzen lassen

Die Einbürgerungszusicherung ist auf Deutsch. Deine Heimatbotschaft oder das Konsulat braucht sie in deiner Landessprache, und zwar als beglaubigte Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer. Nur so können sie deinen Antrag auf Entlassung bearbeiten. Eine private Übersetzung oder Google Translate wird nicht akzeptiert.

Einbürgerungszusicherung übersetzen lassen

Schritt 3: Entlassungsurkunde bei deiner Botschaft beantragen

Du reichst die übersetzte Einbürgerungszusicherung bei deiner Heimatbotschaft oder dem Konsulat ein. Zusammen mit weiteren Dokumenten, die abhängig von deinem Herkunftsland variieren: Geburtsurkunde, Pass, ausgefüllte Formulare. Die Behörde prüft deinen Antrag und leitet ihn oft ins Heimatland weiter. Die Bearbeitungszeit kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern.

Schritt 4: Entlassungsurkunde beim Einbürgerungsamt vorlegen

Du hast die Entlassungsurkunde? Dann ab zum Einbürgerungsamt. Du legst sie vor, und oft brauchst du auch hier eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, falls die Urkunde in einer anderen Sprache ausgestellt ist. Die Übersetzung muss von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer stammen.

Schritt 5: Einbürgerungsurkunde erhalten

Das Einbürgerungsamt prüft die Entlassungsurkunde. Alles in Ordnung? Dann bekommst du deine Einbürgerungsurkunde. Du bist jetzt deutscher Staatsbürger. Dieser Moment, wenn der Beamte dir das Dokument überreicht, ist der Abschluss eines langen Weges.

Einbürgerungsurkunde übersetzen lassen

Falls du sie später im Ausland brauchst

Schritt 6: Deutschen Pass beantragen

Mit der Einbürgerungsurkunde kannst du sofort deinen deutschen Reisepass beantragen. Ab zum Bürgeramt, Passfotos mitbringen, Antrag ausfüllen. In 3-6 Wochen hast du deinen Pass in der Hand und kannst als deutscher Staatsbürger reisen.

Deutschen Pass übersetzen lassen

Falls du ihn später für Behörden im Ausland brauchst

Diese Dokumente brauchst du für die Entlassung aus deiner Staatsbürgerschaft

Jedes Land hat eigene Regeln. Die meisten Botschaften und Konsulate verlangen aber diese Dokumente:

Einbürgerungszusicherung (beglaubigte Übersetzung)

Was: Das Hauptdokument, das bestätigt, dass du eingebürgert wirst, sobald du deine alte Staatsbürgerschaft aufgibst
Warum: Ohne die Übersetzung kann deine Botschaft den Entlassungsantrag nicht bearbeiten
Übersetzung nötig Jetzt übersetzen lassen

Birth certificate

Was: Deine originale Geburtsurkunde aus dem Heimatland
Warum: Viele Länder wollen sicherstellen, dass du wirklich Staatsbürger bist
Oft Übersetzung nötig Jetzt übersetzen lassen

Aktueller Pass

Was: Dein gültiger Reisepass aus dem Heimatland
Warum: Identitätsnachweis für die Botschaft
Oft als Kopie ausreichend, manchmal im Original verlangt

Ausgefüllte Formulare

Was: Antragsformulare für die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft
Warum: Jede Botschaft hat eigene Anträge
Meistens online verfügbar, manchmal musst du sie vor Ort abholen

Ggf. Apostille auf der Einbürgerungszusicherung

Was: Internationale Beglaubigung auf dem deutschen Originaldokument
Warum: Manche Länder (z.B. außerhalb der EU) verlangen eine Apostille zur Echtheitsbestätigung
Beantragung beim zuständigen Landgericht oder Oberlandesgericht in Deutschland
Wichtig: Wir bieten keine Apostille-Services an. Falls du eine Apostille benötigst, musst du sie selbst beim Gericht beantragen. Die Apostille muss auf das Originaldokument gesetzt werden, BEVOR du die Übersetzung anfertigen lässt.

Welche Behörden sind zuständig und welche Gesetze gelten?

Einbürgerungsamt (Deutschland)

Das Einbürgerungsamt ist zuständig für die Erteilung der Einbürgerungszusicherung und später der Einbürgerungsurkunde. Meist ist es bei der Stadt- oder Kreisverwaltung angesiedelt. Das Einbürgerungsamt prüft, ob du alle Voraussetzungen erfüllst: Sprachkenntnisse, Lebensunterhalt, keine Vorstrafen und so weiter.

Heimatbotschaft oder Konsulat (dein Herkunftsland)

Diese Behörde ist zuständig für die Entlassung aus deiner alten Staatsbürgerschaft. Jedes Land hat eigene Regeln, eigene Formulare, eigene Bearbeitungszeiten. Manche Länder lassen dich nicht gehen, manche verlangen Gebühren, manche stellen dir sofort eine Entlassungsurkunde aus.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Gemäß § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) haben Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Quelle: gesetze-im-internet.de
§ 16 StAG regelt die Hinnahme von Mehrstaatigkeit. In bestimmten Fällen darfst du deine alte Staatsbürgerschaft behalten. Quelle: gesetze-im-internet.de
Gut zu wissen: Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (2024) ist Mehrstaatigkeit in vielen Fällen erlaubt. Das bedeutet: Du musst deine alte Staatsbürgerschaft nicht immer aufgeben. Prüf beim Einbürgerungsamt, ob du eine Ausnahme bekommst.

Wenn Mehrstaatigkeit nicht erlaubt ist, brauchst du die Entlassungsurkunde. Ohne sie keine Einbürgerung.

Diese Fehler kosten dich Zeit und Nerven

Fehler 1: Du wartest zu lange mit der Übersetzung

Die Einbürgerungszusicherung ist meist 2 Jahre gültig. Klingt nach viel Zeit, ist es aber nicht. Die Bearbeitung bei der Botschaft kann Monate dauern. Manche Länder schicken Anträge erst ins Heimatland, das dauert noch länger. Fang früh an, idealerweise in den ersten Wochen nach Erhalt der Zusicherung.

Fehler 2: Du übersetzt das Dokument selbst oder lässt es von einem Freund übersetzen

Deine Botschaft akzeptiert nur beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern. Eine private Übersetzung wird abgelehnt. Du musst neu anfangen, und wertvolle Zeit geht verloren.

Fehler 3: Du vergisst die Apostille (falls nötig)

Länder außerhalb der EU verlangen oft eine Apostille auf dem deutschen Originaldokument. Ohne sie wird deine Übersetzung nicht anerkannt. Prüf vorher bei deiner Botschaft, ob eine Apostille erforderlich ist.

Fehler 4: Du reichst unvollständige Unterlagen ein

Jede Botschaft hat eine eigene Checkliste. Du brauchst nicht nur die Einbürgerungszusicherung, sondern oft auch Geburtsurkunde, Pass, ausgefüllte Formulare. Fehlt ein Dokument, wird dein Antrag abgelehnt oder verzögert sich um Wochen.

Fehler 5: Du vergisst, die Entlassungsurkunde übersetzen zu lassen

Die Entlassungsurkunde deiner Botschaft ist oft in deiner Landessprache. Das Einbürgerungsamt braucht sie auf Deutsch, als beglaubigte Übersetzung. Plan das ein, sonst verzögert sich der letzte Schritt zur Einbürgerung.

Wie lange dauert es und was kostet es?

Zeitplan

  • Übersetzung der Einbürgerungszusicherung: 3-4 Werktage (Standard) oder 24 Stunden (Express, Mo-Fr)
  • Bearbeitung bei der Botschaft: 4 Wochen bis 6 Monate (abhängig vom Land)
  • Einbürgerungsurkunde erhalten: 2-4 Wochen nach Vorlage der Entlassungsurkunde
  • Deutschen Pass beantragen: 3-6 Wochen

Gesamt: Rechne mit 3-9 Monaten vom Erhalt der Einbürgerungszusicherung bis zum deutschen Pass.

Kosten

  • Übersetzung der Einbürgerungszusicherung: Abhängig von Seitenzahl und Sprachkombination
  • Entlassungsgebühren (Botschaft): 0 € bis mehrere hundert Euro (länderspezifisch)
  • Apostille (falls nötig): 10-25 € beim Landgericht
  • Einbürgerungsgebühr (Deutschland): 255 € (Standard), 51 € für miteingebürgerte Kinder
  • Deutscher Reisepass: 70 € (über 24 Jahre), 37,50 € (unter 24 Jahre)
Tipp: Bestell die Übersetzung früh genug. Mit Express hast du das PDF in 24 Stunden, falls es plötzlich schnell gehen muss.

Von vereidigten Übersetzern. Mit Stempel und Unterschrift.

Unsere Übersetzer sind beim deutschen Gericht vereidigt. Jede Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel. Genau so, wie es deine Heimatbotschaft verlangt.

ISO 17100
Übersetzungsdienstleistungen
ISO 9001
Qualitätsmanagement
★ 4.8/5
Trustpilot Bewertung

Akzeptiert von:

Einbürgerungsamt
Ausländerbehörde
Standesamt
Botschaften weltweit
Konsulate
Behörden in der gesamten EU

Frequently asked questions

Ja, wenn deine Heimatbotschaft oder das Konsulat die Entlassung bearbeitet. Sie brauchen das deutsche Dokument in deiner Landessprache, als beglaubigte Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer. Ohne die Übersetzung kann dein Antrag nicht bearbeitet werden.

Ein vereidigter Übersetzer. Nur diese Übersetzungen werden von Botschaften anerkannt. Die Übersetzung trägt Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer des Übersetzers. Bei uns arbeiten ausschließlich vereidigte Übersetzer, die beim deutschen Gericht zugelassen sind.

Das hängt von deinem Heimatland ab. Länder innerhalb der EU brauchen meist keine Apostille. Länder außerhalb der EU (z.B. USA, Türkei, Indien) verlangen oft eine. Frag bei deiner Botschaft nach, bevor du die Übersetzung bestellst. Die Apostille muss auf das Original gesetzt werden, bevor die Übersetzung angefertigt wird.

Meist 2 Jahre. Wenn du in dieser Zeit die Entlassungsurkunde nicht vorlegen kannst, verfällt die Zusicherung. Du müsstest den Einbürgerungsantrag neu stellen. Deshalb ist es wichtig, früh mit dem Übersetzungs- und Entlassungsprozess zu beginnen.

Manche Länder lassen ihre Bürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen. In diesem Fall prüft das Einbürgerungsamt, ob eine Ausnahme nach § 16 StAG möglich ist. Seit der Reform 2024 ist Mehrstaatigkeit in vielen Fällen erlaubt. Sprich mit deinem Einbürgerungsamt über deine konkrete Situation.

Die Einbürgerungszusicherung ist eine Zusage: Du wirst eingebürgert, sobald du deine alte Staatsbürgerschaft aufgibst. Die Einbürgerungsurkunde erhältst du erst, nachdem du die Entlassungsurkunde vorgelegt hast. Erst mit der Einbürgerungsurkunde bist du offiziell deutscher Staatsbürger.

Bei Standardbestellung erhältst du das PDF in 3-4 Werktagen, das Original mit Stempel kommt per Post danach. Mit unserer Express-Option bekommst du das PDF innerhalb von 24 Stunden (Montag bis Freitag). So hast du schnell etwas in der Hand, falls dein Termin bei der Botschaft drängt.

Ja, wenn sie nicht auf Deutsch ausgestellt ist. Das Einbürgerungsamt braucht eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, um die Entlassung zu prüfen. Erst danach stellt es die Einbürgerungsurkunde aus.

Wir übersetzen in über 60 Sprachen, darunter alle gängigen Sprachen wie Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Polnisch, Italienisch und viele mehr. Lade einfach dein Dokument hoch und wähle deine Zielsprache aus.

Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von Botschaften und Konsulaten weltweit anerkannt. Sie erfüllen alle formalen Anforderungen: Beglaubigungsvermerk, handschriftliche Unterschrift des vereidigten Übersetzers und offizieller Stempel mit Registrierungsnummer.

Der letzte Schritt zur deutschen Staatsbürgerschaft beginnt hier

Du hast die Einbürgerungszusicherung in der Hand. Jetzt fehlt nur noch die Übersetzung für deine Botschaft. Lade dein Dokument hoch, sieh deinen Preis, und in wenigen Tagen hast du die beglaubigte Übersetzung. Mit Stempel, Unterschrift und allem, was deine Botschaft braucht.

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